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In Königstädten, aber auch in anderen Teilen des gesamten Rüsselsheimer Stadtgebiets, sind eine Vielzahl an verwilderten und herrenlosen Katzen festgestellt worden. In Folge ihrer unkontrollierten Vermehrung stellen sie eine zunehmende Gefahr für andere Wildtiere dar, aber auch für sich selber. Der Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main hat daher zum Schutz der Tiere eine Katzenschutzverordnung erarbeitet, der die Stadtverordneten nun zugestimmt haben. Mit der Katzenschutzverordnung ist künftig für mehr Rechtssicherheit beim Einfangen und Kastrieren von streunenden Katzen gesorgt.


Katzen werden nach 48 Stunden kastriert

Bislang konnten das Einfangen und Kastrieren von streunenden Katzen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein Rüsselsheim und Umgebung e.V. nur bei Katzen vornehmen, bei denen sich zweifelsfrei feststellen ließ, ob die Katze herrenlos war. Künftig kann jede in Rüsselsheim angetroffene fortpflanzungsfähige Katze, die nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden kann, kastriert werden. Wird dagegen die haltende Person identifiziert, so kann diese verpflichtet werden, das Tier auf eigene Kosten tierärztlich kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.

Zusätzlich regelt die Katzenschutzverordnung eine generelle Kastrations- und Registrierungspflicht für die Halterinnen und Halter von freilaufenden Katzen, die älter als fünf Monate und fortpflanzungsfähig sind. Katzen müssen dabei mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet und anschließen bei einem Haustierregister wie Tasso e.V. oder beim Deutschen Tierschutzbund e.V. registriert werden.

In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der sogenannten Fundkatzen in Rüsselsheim mehr als verdreifacht

Hat das Rüsselsheimer Tierheim 2011 noch 111 dieser Katzen gezählt, waren es 2017 bereits fast 200 und bis zum Oktober für das Jahre 2021 wurden 344 streunende Katzen eingefangen. Bei diesen Tieren handelt es sich um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen und deren Nachkommen, die sich nach Feststellung von Tierschützenden zunehmend in einem äußerst schlechten Gesundheits- und Ernährungszustand befinden. „Mit der Katzenschutzverordnung haben die Tierschützenden des Tierschutzvereines nun eine effektive Arbeitsgrundlage, den Kreislauf der unkontrollierten Vermehrung zu durchbrechen“, ist sich Oberbürgermeister Bausch sicher.