StartMainzStadt Mainz bleibt standhaft in Sachen Oktoberfest

Stadt Mainz bleibt standhaft in Sachen Oktoberfest

Auch das neueste Gutachten des Veranstalters konnte die Stadt Mainz nicht umstimmen

Die Hoffnung auf eine kurzfristige Rettung des Mainzer Oktoberfests hat sich zerschlagen. Das für den 8. Oktober geplante Fest auf dem Messegelände in Hechtsheim kann auch nach neuesten Informationen der Stadt nicht stattfinden. Am Mittwoch, 7. Oktober 2026, hatte der Veranstalter gemeinsam mit dem DEHOGA bei einem Pressetermin neue Gutachten und Unterlagen vorgestellt, mit denen die Sicherheit des Festzeltes belegt werden sollte. Die Stadt Mainz hält jedoch an ihrer bisherigen Einschätzung fest.

Baudezernent Ludwig Holle erklärt in einem am Mittwochabend nach dem Termin der DEHOGA veröffentlichten Video, dass die vorgestellten Unterlagen aus Sicht der Stadt die entscheidende baurechtliche Frage nicht lösen. Nach Auffassung der Stadt handelt es sich bei dem seit Jahren genutzten Festzelt nicht um einen sogenannten „fliegenden Bau“. Deshalb sei ein reguläres Baugenehmigungsverfahren erforderlich.

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Streit um die Genehmigung seit mehreren Monaten

Bereits im Jahr 2025 hatte die Stadt das Oktoberfest nach eigenen Angaben nur noch als Übergangslösung unter strengen Auflagen geduldet. In einem Schreiben vom 28. Oktober 2025 sei dem Veranstalter mitgeteilt worden, dass eine weitere Duldung dieser Lösung nicht möglich sein werde. Seit Frühjahr 2026 hatte das Bauamt mehrfach die notwendigen Unterlagen angefordert.  Am 25. September 2026 setzte die Stadt dem Veranstalter schließlich eine letzte Frist zur Einreichung der notwendigen Dokumente.

Nachgereichte Unterlagen brachten zunächst neue Hoffnung

Am 2. Oktober reichte der Veranstalter schließlich weitere Unterlagen bei der Stadt ein. Die Stadt kündigte daraufhin an, diese zu prüfen und zu klären, ob damit eine Genehmigung des Oktoberfests doch noch möglich sein könnte.

Am Montag (5. Oktober 2026) folgte jedoch ein weiterer Rückschlag für den Veranstalter. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte einen Eilantrag ab, mit dem erreicht werden sollte, dass das Festzelt als „fliegender Bau“ eingestuft und damit ohne regulären Bauantrag aufgestellt und genutzt werden kann.

Nach Darstellung der Stadt bestätigte das Gericht damit ihre Rechtsauffassung. Die Stadt betrachtet das seit Jahren am gleichen Standort beziehungsweise für denselben Zweck eingesetzte Festzelt als dauerhafte, ortsfeste bauliche Anlage und nicht als fliegenden Bau.

Veranstalter präsentiert neue Gutachten

Trotz der Gerichtsentscheidung gab der Veranstalter nicht auf. Am Mittwoch (7. Oktober 2026) wurden gemeinsam mit dem DEHOGA neue Gutachten und Unterlagen präsentiert. Nach Angaben des Veranstalters sollten diese unter anderem belegen, dass das Festzelt standsicher ist und die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt. Damit verband sich die Hoffnung, das Oktoberfest möglicherweise doch noch kurzfristig durchführen zu können.

Die Stadt sieht darin allerdings keine ausreichende Grundlage für eine Genehmigung. Holle erklärte dazu in dem Video: „Ich weiß, es gibt viele Menschen, die würden gerne ein Oktoberfest hier in Mainz feiern. Aber leider können wir es nicht genehmigen und auch nicht heute, nachdem es diese Pressekonferenz des Veranstalters gegeben hat.“

Die bei der Pressekonferenz vorgestellten Unterlagen seien der Stadt größtenteils bereits bekannt gewesen. Das entscheidende Problem werde dadurch aus ihrer Sicht nicht gelöst.

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Holle: „Wir brauchen einen Bauantrag“

Der Baudezernent verweist dabei ausdrücklich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und die daraus folgende Position der Stadt. „Denn es handelt sich nicht um einen fliegenden Bau. Wir brauchen einen Bauantrag, die entsprechenden Unterlagen und nur dann gibt es eine Chance, dass wir dieses Fest genehmigen können und sagen können: Es ist ein entsprechendes Gebäude, was sicher ist und wo wir alle sicher feiern können.“

Nach Angaben der Stadt lagen am Montag weiterhin kein Bauantrag und kein Brandschutzgutachten vor. Auch die Standsicherheit sei zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend nachgewiesen gewesen.

Holle stellt deshalb klar, dass das Oktoberfest am geplanten Termin nicht stattfinden wird: „Leider ist das heute noch nicht der Fall. Wir können deshalb das Fest nicht genehmigen und deshalb bitten wir auch alle dran zu denken: Es gibt kein Oktoberfest, deshalb auch bitte morgen nicht auftauchen und sich wundern, wenn die Türen verschlossen sind.“

Für die Zukunft schließt Holle eine Veranstaltung allerdings nicht aus. „Trotzdem hoffen wir, dass nächstes Jahr ein Oktoberfest stattfinden kann und bleiben weiter im Austausch mit dem Veranstalter, um für die Zukunft zu planen.“

Damit bleibt die Stadt grundsätzlich gesprächsbereit. Für eine künftige Genehmigung müssten aus ihrer Sicht jedoch die baurechtlichen Voraussetzungen geklärt und die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.