StartGinsheim-GustavsburgWichtige Info der Stadt Ginsheim-Gustavsburg zur Brut- und Setzzeit

Wichtige Info der Stadt Ginsheim-Gustavsburg zur Brut- und Setzzeit

Schutz für den Nachwuchs: Stadtverwaltung erinnert an die Anleinpflicht bis zum 15. Juli – Bußgelder bei Verstößen drohen.

Aktuell heißt es für viele Hunde in der Mainspitze wieder: Ab an die Leine! Die Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg weist darauf hin, dass seit dem 15. März die „Satzung über das Führen von Hunden während der Brut- und Setzzeit“ gilt. Ziel ist es, heimische Wildtiere während der empfindlichen Aufzuchtphase ihres Nachwuchses vor Störungen zu schützen.

Hier gilt die Leinenpflicht in Ginsheim-Gustavsburg (bis 15. Juli)

In den folgenden Gebieten dürfen Hunde nur noch angeleint und ausschließlich auf den vorhandenen Wegen geführt werden:

  • Neuaue
  • Langenau
  • Unteraue
  • Oberau
  • Rabenwörth
  • Kreuzlache
  • Deichkrone am Althrein/Rhein
  • Gebiet „Auf das Kostheimer Klauer“
  • Gebiet „Durch die Löcher“
  • Gebiet „Die kurze Gewann“
  • Gebiet zwischen der Kreuzlache
  • dem Bleiauweg
  • Altrhein, Rhein und der Deichkrone

Achten Sie vor Ort auf die entsprechenden Hinweisschilder. Die Stadtpolizei überwacht die Einhaltung der Satzung; bei Verstößen können Verwarn- und Bußgelder fällig werden.

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Warum ist die Leine jetzt so wichtig?

Von Mitte März bis Mitte Juli ziehen Wildtiere ihre Jungen auf. Frei laufende Hunde stellen in dieser Zeit eine große Gefahr dar:

  • Rehkitze: In den ersten Tagen haben sie keinen Eigengeruch. Werden sie von Hunden beschnuppert, werden sie oft vom Muttertier verstoßen.

  • Bodenbrüter: Werden Vögel aufgescheucht, bleiben die Nester schutzlos zurück, Eier kühlen aus oder werden von Fressfeinden entdeckt.

  • Fluchtunfähigkeit: Jungtiere können vor Hunden oft noch nicht flüchten und sind leichte Beute.

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Alternativen: Freilauf auf den Hundewiesen

Damit die Vierbeiner dennoch rennen und spielen können, verweist die Stadt auf die ausgewiesenen Hundewiesen:

  1. Ginsheim: Im Bereich der IGS Mainspitze, neben den Sportplätzen (erreichbar über den Fußweg am Wohngebiet).

  2. Gustavsburg: Hinter der Sportanlage auf der Mainspitze.

Allgemeine Pflichten für Halter

Unabhängig von der aktuellen Brutzeit erinnert die Stadt an die allgemeine Gefahrenabwehrverordnung:

  • Einwirkpflicht: Hunde dürfen nie unbeaufsichtigt laufen; Halter müssen jederzeit eingreifen können.

  • Kennzeichnung: Außerhalb des eigenen Grundstücks müssen Hunde ein Halsband mit Name und Anschrift (idealerweise Telefonnummer) tragen.

Bei Fragen steht das Ordnungsamt unter der Rufnummer 06134/585-349 zur Verfügung.

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