Biomüll Vorschrift - BYC-News.de Grafik
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Biomüll: Die neuen Vorschriften – Ab 1. Mai 2025 wird die bundesweit geltende Bioabfallverordnung verschärft. Demnach darf der gesamte Bioabfall dann nur noch ein Prozent Störstoffe enthalten. Stark verunreinigter Biomüll kann in einer Vergärungsanlage nicht zu Kompost verarbeitet werden. Solch kontaminierter Bioabfall kann dann nur noch teuer und unökologisch verbrannt werden. Die Kosten hierfür tragen letztendlich alle Gebührenzahlenden.

Vor diesem Hintergrund wird die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR (KAW) sowohl im Mainzer Stadtgebiet als auch im Landkreis Mainz-Bingen Biotonnen, die bei den Regelsammeltouren entsprechend auffällig geworden sind, stehen lassen. Fehl befüllte Biotonnen müssen dann vom betroffenen Haushalt nachsortiert werden.

Was sind Störstoffe?

Als Störstoffe werden Materialien bezeichnet, die in der Vergärungsanlage nicht verwertet werden können und daher auch von vornherein nichts in der Biotonne zu suchen haben. Dazu zählen unter anderem:

  • Kunststofftüten und andere Kunststoffteile

  • Kunststofftüten aus sogenanntem kompostierbarem Plastik

  • Tierstreu, Tierkot

  • Hygieneartikel (Reinigungstücher, Ohrenstäbchen usw.)

  • Verarbeitetes Holz (z. B. Teile des Gartenzauns oder Möbelteile)

  • Schadstoffe (z. B. Batterien und andere gefährliche Abfälle)

  • Kleidung und vieles mehr

Warum sind Störstoffe so problematisch?

Der Bioabfall aus dem Landkreis Mainz-Bingen wird in der Biomasseanlage Essenheim verwertet. Durch Vergärung und Kompostierung entsteht bereits nach mehreren Wochen wertvoller Kompost, der von Landwirten aus der Umgebung auf den Feldern ausgebracht wird und auch von Hobbygärtnern entweder direkt als Kompost oder als aufbereitete Gartenerde käuflich erworben werden kann.

Auch wenn grobe Störstoffe im Verwertungsprozess zum großen Teil abgetrennt werden können, verbleiben weiterhin Kleinstteile in Form von Mikroschadstoffen oder Mikroplastik, welche später auf Äckern und damit wiederum in unseren Lebensmitteln landen können.

Was passiert mit auffällig gewordenen Biotonnen?

Falsch befüllte Biotonnen werden im ersten Schritt stehen gelassen. Ein Aufkleber deutet auf die Fehlbefüllung hin. Nur so kann gewährleistet werden, dass unser Kompost und letztlich unsere Lebensmittel sauber bleiben. Die Betroffenen haben nun die Möglichkeit, die Tonnen selbst nachzusortieren. Sonderfahrten wegen fehl befüllter Biotonnen finden nicht statt.

Tipps für die Biotonne

Die KAW hat für jede Jahreszeit Tipps parat:

  • Es empfiehlt sich, Bioabfälle schon in der Küche in einem Vorsortiergefäß separat zu sammeln, wobei die Bioabfälle möglichst von Flüssigkeiten befreit werden sollten.

  • Flüssigkeiten sollen nicht eingefüllt werden, unter anderem, damit im Winter die Abfälle nicht gefrieren.

  • Bioabfälle dürfen nur in Papiertüten (diese sind preiswerter als sogenannte kompostierbare Bioplastiktüten) oder in Zeitungspapier eingepackt werden.

  • Die Biotonne sollte immer trocken gehalten werden. Dazu die Biotonne am Boden mit Eierkartons oder Zeitungspapier auslegen.

  • Um im Sommer Madenbefall zu verhindern, hilft z. B. ein Fliegennetz über der Biotonne. Dieses sollte vor der Leerung entfernt werden. Spezielle Netze für 60-, 80- und 120-Liter-Tonnen gibt es im Mainzer Umweltladen für 9,50 Euro. Sie sind aus ehemaligen 1. FSV Mainz 05-Bannern genäht worden.

  • Um ein Festfrieren der Abfälle im Winter zu vermeiden, sollten die Abfälle mit einem Spaten oder Ähnlichem vor der Leerung gelockert werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung des Landkreises Mainz-Bingen unter der Telefonnummer 06131/12 140 780 sowie auf der Homepage der KAW: www.kaw-mainz-bingen.de. Dort finden Sie auch weitere Hinweise zum Thema Bioabfall.