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Nachrichten Rheingau-Tauns: Der Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises hat beschlossen, eine Abschussprämie für Schwarzwild in den Sperrzonen I und II auszuzahlen. Ziel ist es, die Wildschweinpopulation zu reduzieren und somit die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) einzudämmen.

60 Euro Prämie pro erlegtem Wildschwein

Ab dem 1. April 2025 erhalten Jagdausübungsberechtigte für jedes in den betroffenen Sperrzonen erlegte Wildschwein eine Prämie von 60 Euro. Diese gilt für alle Wildschweine, die gemäß den Vorgaben des Veterinäramtes entsorgt oder verwertet werden. Auch Tiere, die in sogenannten „Saufängen“ geschossen werden, sind prämienberechtigt. Zusätzlich plant das Land Hessen, diese Prämie zu verdoppeln, um die Bejagung weiter zu fördern.

Vorgaben zur Entsorgung und Kennzeichnung

Das Wildbret aus der Sperrzone II darf weiterhin nicht öffentlich verwertet werden. Nicht verwertbare Kadaver müssen in einem auslaufsicheren Behältnis an der Sammelstelle Grünau in Eltville entsorgt werden. Zudem müssen alle erlegten Wildschweine mit einer Wildmarke gekennzeichnet und beprobt werden. Die Meldung an das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises ist verpflichtend, inklusive genauer Ortsangabe oder idealerweise GPS-Daten. Für die Sperrzone I gilt, dass verwertetes Wildbret bis zum Vorliegen eines negativen Untersuchungsergebnisses in einer dem Veterinäramt bekannten oder vorab angemeldeten Kühlkammer gelagert werden muss.

Anpassungen der Jagdregelungen und weitere Maßnahmen

Um die Bejagung effektiver zu gestalten, hat der Rheingau-Taunus-Kreis bereits in der vergangenen Woche das Jagdverbot in der Sperrzone II gelockert. Seitdem darf Schwarzwild – auch in der Nacht – wieder bejagt werden. Zudem wird die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd empfohlen. Unverändert bleibt das Wegegebot sowie die Leinenpflicht für Hunde in der Sperrzone II bestehen. In der Sperrzone I wird Hundebesitzern dringend geraten, ihre Tiere ebenfalls an der Leine zu führen.

Ziel: Reduzierung der Wildschweinpopulation

Der Kreis erhofft sich durch diese Maßnahmen eine signifikante Reduzierung der Wildschweinpopulation. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Eindämmung der hochansteckenden Afrikanischen Schweinepest, die eine erhebliche Bedrohung für Wild- und Hausschweine darstellt. Mit der finanziellen Unterstützung für Jäger soll der Anreiz zur Bejagung weiter erhöht werden, um den Schwarzwildbestand nachhaltig zu verringern.