Die Stadt Oppenheim führt ein Interessenbekundungsverfahren für den Aufbau und den Betrieb von zwei stationsbasierten Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum durch, welche in Form einer Konzession realisiert werden sollen. Ziel ist es, das Mobilitätsmodell Carsharing als weiteren Baustein zeitgemäßer Mobilität anzubieten.
Das Teilen von Fahrzeugen soll langfristig dazu beitragen, der Neuanschaffung von Zweit- oder sogar Drittwägen entgegenzuwirken und somit die Verkehrsdichte zu senken, die Parkplatzmangelsituation zu entschärfen und die Lebensqualität durch die Erleichterung für den flexiblen Umstieg auf den ÖPNV zu erhöhen.
Unser Ziel ist es, ein praktikables, stationsgebundenes Carsharing an zwei Standorten in Oppenheim im Jahr 2025 zu installieren
Dafür wird ein geeigneter Anbieter gesucht, der den Aufbau und den Betrieb für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ermöglicht. Langfristig ist eine dauerhafte Etablierung als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr wünschenswert.
Außerdem ist es wünschenswert, im Zuge der Möglichkeit des elektrifizierten Carsharings eine Ladesäule zu installieren, welche neben der Versorgung des Carsharingfahrzeugs auch zum öffentlichen Laden genutzt werden kann und vom Anbieter als CPO betrieben wird. Hierfür wird ein weiterer Stellplatz konzessiv überlassen.
Das Landesstraßengesetz (LStrG) und das Carsharinggesetz setzen den rechtlichen Rahmen für das Auswahlverfahren. Im Falle von E-Carsharing und der Einrichtung einer Ladestation finden ebenso das Elektromobilitätsgesetz (EMoG) und die „Alternative Fuel Infrastructure Regulation“ (AFIR) Anwendung.
Der ausgewählte Carsharing-Betreiber kann im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis eine einheitliche Beschilderung in Form eines Verkehrszeichenplans nach StVO erstellen und die geeigneten baulichen Vorrichtungen an den vorgesehenen Stellplätzen errichten sowie entsprechende Bodenmarkierungen auftragen.
Die erforderlichen Anträge sind durch den Carsharing-Betreiber zu stellen. Die Verwaltungsgebühr für die Sondernutzungsgenehmigung in Höhe von 100 € pro Stellplatz ist einmalig zu entrichten.
Die wirtschaftlichen Vorteile und Risiken liegen ausschließlich beim Konzessionsnehmer. Die Stadt übernimmt keine Kosten für die Installation, Genehmigungsgebühren und den Betrieb. Vielmehr stellt sie die Fläche gebührenfrei zur Verfügung.
Anforderungen an die Interessenbekundung
Für das Auswahlverfahren geeigneter Carsharing-Anbieter ist ein Angebot mit Nutzungskonzept vorzulegen. Das Nutzungskonzept dient der Feststellung der Eignung und Bewertung der Bewerber und sollte mindestens folgende Kriterien berücksichtigen und hinreichend beschreiben:
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Zeitliche Darstellung der Realisierung von Planung bis Betrieb innerhalb von 12 Monaten
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Aufzeigen der Nutzerfreundlichkeit und des Leistungsumfangs
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Praktikabilität der Fahrzeugnutzung von Verfügbarkeit, Abholung bis Rückgabe und Bezahlung
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Fahrzeugbuchungssystem / Bezahlsystem / individuelle Tarifmodelle
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Unterhaltung und Wartung der Fahrzeuge, inkl. Rufbereitschaft des technischen Supports
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Datenerhebung und Datenschutz / Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß DSGVO
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Statistik / Auswertung
Punktevergabe
Fachliche Kompetenz
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Vorstellung Unternehmen: 10 Punkte
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1–3 Referenzen (je Referenz): 10 Punkte
Darstellung Konzept
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Darstellung der konkreten Realisierungsschritte mit Zeitachse: 10 Punkte
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Inbetriebnahme bis zu 6 Monate: 20 Punkte
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Inbetriebnahme bis zu 12 Monate: 10 Punkte
Nutzerfreundlichkeit und Praktikabilität der Fahrzeugnutzung
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Buchungssystem und Bezahlsystem: max. 20 Punkte
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Individuelle, nutzerfreundliche Tarifmodelle: max. 20 Punkte
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Unterhaltung & Wartung der Fahrzeuge (Reaktionsgeschwindigkeit): max. 30 Punkte
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Datenerhebung und Datenschutz gemäß DSGVO: 20 Punkte
Weitere Kriterien
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Klimaneutrale Antriebsform: max. 50 Punkte
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Errichtung einer E-Ladestation mit zusätzlichem öffentlichen Zugang: 50 Punkte
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Fairer Mustervertrag: 50 Punkte
Vielversprechende Bewerber mit ähnlich hohem Score werden zur Vorstellung eingeladen.
Rechtliche Hinweise
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich hierbei um kein formelles Vergabeverfahren im Sinne des Vergaberechts handelt. Bei diesem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich um eine besondere Form der Abfrage zur Schaffung eines Wettbewerbs.
Die Zuschlagserteilung stellt keinen Vertrag dar, welcher alle Rechte und Pflichten festhält. Dieser wird direkt im Anschluss an das Auswahlverfahren durch beide Parteien geschlossen.
Einreichung der Interessenbekundung
Die Interessenbekundung ist in digitaler Form bis zum 15.09.2025 bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz unter vergabestelle@vg-rhein-selz.de einzureichen.
Fragen zum Vergabeverfahren können unter gleicher E-Mail-Adresse gestellt werden. Inhaltliche Fragen beantwortet gerne die Fachabteilung:
Elfi.Strobach@vg-rhein-selz.de oder telefonisch unter 06133 4901 345.