Nachrichten Nierstein: Die Errichtung eines Offroad-Parks in Nierstein wird nicht stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschied, dass das geplante Vorhaben bauplanungsrechtlich nicht zulässig sei. Damit scheitert das Vorhaben einer rheinhessischen Firma, die auf einem ehemaligen Militärareal eine Anlage für geländegängige Fahrzeuge und Motorräder errichten wollte.
Juristische Auseinandersetzung über Jahre hinweg
Der Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde bereits im März 2019 vom Landkreis Mainz-Bingen abgelehnt. Nachdem das Verwaltungsgericht Mainz den Ablehnungsbescheid teilweise als rechtswidrig erklärt hatte, landete der Fall in der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht. Dort wurde schließlich entschieden, dass das geplante Projekt aufgrund der aktuellen Bauplanung der Stadt Nierstein nicht realisierbar sei.
Neue Pläne für das Gelände
Parallel zur gerichtlichen Auseinandersetzung hatte die Stadt Nierstein bereits neue Pläne für das Gelände entwickelt. Eine große IT-Firma plant auf dem Areal den Bau eines Rechenzentrums. Diese Pläne wurden mit einer neuen Veränderungssperre unterlegt, die eine anderweitige Nutzung des Geländes verhindert. Der Stadtrat von Nierstein beschloss im Oktober 2024 den Vorentwurf eines Bebauungsplans für das „Rhein-Selz-Park II – Rechenzentrum“, wodurch sich die Genehmigungslage für den Offroad-Park weiter verschlechterte.
Gericht begründet Entscheidung mit öffentlichen Belangen
Das Oberverwaltungsgericht argumentierte, dass das Offroad-Projekt im Außenbereich der Stadt nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert sei und öffentliche Belange beeinträchtige. Die neue Planung der Stadt sei ausreichend konkretisiert und verfestigt, um einen Anspruch auf die Genehmigung des Offroad-Parks auszuschließen. Zudem wurde betont, dass das Rechenzentrum eine enorme wirtschaftliche Bedeutung für die Region habe, mit einer geplanten Investitionssumme von mehreren Milliarden Euro und der Schaffung von rund 500 Arbeitsplätzen.
Naturschutz als zusätzlicher Ablehnungsgrund
Neben bauplanungsrechtlichen Aspekten wurden auch naturschutzrechtliche Bedenken ins Feld geführt. Der genehmigungsrelevante landespflegerische Begleitplan enthielt keine ausreichenden Informationen zum Schutz streng geschützter Arten wie der Turteltaube und verschiedener Fledermausarten. Daher wies das Gericht auch aus diesem Grund die Klage der Firma ab.
Zukunft des Areals gesichert
Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist die Nutzung des Geländes nun klar geregelt. Statt eines Offroad-Parks wird in den kommenden Jahren ein modernes Rechenzentrum entstehen. Damit wird das brachliegende Areal, das seit dem Abzug des Militärs im Jahr 2009 ungenutzt war, einer wirtschaftlich bedeutenden Nutzung zugeführt. Die Entscheidung des Gerichts dürfte auch für ähnliche Bauvorhaben im Außenbereich von Kommunen richtungsweisend sein.