Über das Vermögen der TFM-C GmbH, Prof.-Ferdinand-A.-Kehrer-Str. 21, 67583 Guntersblum (AG Mainz, HRB 48953), vertr. d.: T. Frank(Geschäftsführer), ist am 16.10.2025 um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Unternehmensgegenstand
Laut Handelsregister umfasst der Gegenstand der TFM-C GmbH die Beteiligung an in- und ausländischen Unternehmen sowie an deren Vermögen, das Halten und Verwalten sowie den Kauf, Verkauf und die Vermietung von Beteiligungen, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten an diesen und anderen Unternehmen. Darüber hinaus betreibt die Gesellschaft die Verwaltung und Geschäftsführung sowie das Personalmanagement gegenüber den Beteiligungen, den Gesellschaftern und Dritten.
Insolvenzverwalter bestellt
Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke aus Mainz wurde als Insolvenzverwalter eingesetzt. Seine Kanzlei ist unter Kaiserstraße 39, 55116 Mainz erreichbar. Gläubiger können sich telefonisch unter 06131/3270-400, per Fax unter 06131/3270-409 oder per E-Mail an mainz@hezel-hancke.de an ihn wenden.
Gläubiger müssen Forderungen anmelden
Alle Gläubiger sind aufgerufen, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis spätestens 16. Dezember 2025 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dazu sind Rechnungen, Urkunden oder weitere Unterlagen beizufügen. Außerdem müssen Gläubiger dem Verwalter unverzüglich mitteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der TFM-C GmbH geltend machen. Wer diese Mitteilungen verspätet oder gar nicht einreicht, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der TFM-C GmbH haben, werden angewiesen, Zahlungen nicht mehr an die Gesellschaft, sondern direkt an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich geführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 16. Januar 2026.
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