Mehr als 100 Einsatzkräfte haben am Dienstag, 8. September, elf Objekte im Rhein-Main-Gebiet durchsucht, mit Schwerpunkt in Frankfurt am Main. Anlass ist ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Online-Glücksspiels, das seit mehr als drei Jahren läuft. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt machte den Einsatz am Mittwoch öffentlich.
Der Hauptbeschuldigte wurde festgenommen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main vor. Vollstreckt wurde auch ein Vermögensarrest über rund 82 Millionen Euro.
Beteiligt gewesen seien nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Frankfurt, das Polizeipräsidium Frankfurt und das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität aus Nordrhein-Westfalen. Geführt werden die Ermittlungen von einer Kommission, die länderübergreifend gegründet wurde.
Der Vorwurf betrifft fehlende deutsche Genehmigungen
Gegen den Festgenommenen und vier weitere Personen ermittelt die Behörde wegen gewerbs- und bandenmäßigen unerlaubten Glücksspiels. Sie sollen mindestens seit Juli 2021 Glücksspiel im Internet angeboten haben, ohne über die erforderliche deutsche Genehmigung zu verfügen. Für alle fünf gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Gericht rechtskräftig entschieden hat.
Am 1. Juli 2021 trat der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Kraft. Er legt fest, dass Anbieter für Sportwetten, Online-Poker, virtuelle Automatenspiele und Online-Casinospiele im Internet eine Erlaubnis erhalten können. Zuständig ist je nach Spielart die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder oder die Glücksspielaufsicht eines Landes. Wer ohne Erlaubnis Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt, handelt nach § 4 des Staatsvertrags verboten. Das Strafgesetzbuch sieht in § 284 für gewerbs- oder bandenmäßiges Handeln Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.
Eine Lizenz aus Malta oder Gibraltar ersetzt die deutsche Erlaubnis nicht. Auch gute Noten auf professionellen iGaming-Vergleichsportalen sagen über die Rechtslage in Deutschland nichts aus. Auf der amtlichen Liste erlaubter Anbieter stehen wiederum mehrere Firmen mit Sitz auf Malta.
Die Dimension der mutmaßlichen Einsätze
Über die Plattformen sollen allein von Juli 2021 bis Ende 2023 Spieleinsätze von rund 5,86 Milliarden Euro gelaufen sein. Die Zahl stammt von den Ermittlern, der Hessische Rundfunk berichtete darüber. Geprüft hat sie bislang kein Gericht. Spieleinsätze sind nicht mit dem Ertrag der Betreiber gleichzusetzen, denn ausgezahlte Gewinne können erneut gesetzt werden und zählen dann ein weiteres Mal mit.
Steuerermittlungen ergänzen den Glücksspielverdacht
Die Beschuldigten sollen auch Glücksspielsteuern nicht oder nicht vollständig abgeführt haben. Allein für 2024 beziffern die Behörden den mutmaßlichen Steuerschaden nach bisherigem Stand auf rund 77,6 Millionen Euro.
Im Zusammenhang mit dem Arrest beschlagnahmten die Ermittler mehrere hochpreisige Fahrzeuge und pfändeten Konten. Über eine endgültige Einziehung ist damit noch nicht entschieden.
Was Nutzer bei Casino-Angeboten prüfen
Bei der Suche nach Online-Casinos stoßen Nutzer auf Bewertungsportale wie Casino Guru Österreich. Diese Websites recherchieren und bewerten Online-Casinos nach den Kriterien, auf die Spieler am meisten achten:
- Lizenzierung
- Bonus-Angebote
- Auszahlungsquote
- Zahlungsmethoden
- Vertrauenswürdigkeit
Deutsche Spieler, die sich ausschließlich für die Legalität eines Casinos interessieren, können auch öffentliche Behörden zurückgreifen. Ob ein Angebot in Deutschland erlaubt ist, zeigt die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Fehlt ein Anbieter dort, sei das Angebot laut Behörde unerlaubt. Die Liste nennt erlaubte Veranstalter und Vermittler und, soweit vorhanden, ihre zugelassenen Internetadressen, dazu das Datum der ersten Erlaubnis. Seit November 2024 steht sie als interaktive Version mit Suche und Filter nach Glücksspielart bereit, auch Spielbanken und staatliche Lotterien sind aufgeführt.
Erlaubte Anbieter müssen ihre Erlaubnis und die ausstellende Behörde auf der Startseite nennen. Ergänzend dürfen sie ein Prüf- und Erlaubnissiegel der Behörde zeigen. Laut Behörde seien zudem nur Internetadressen mit der Endung „.de“ zulässig, Angebote unter anderen Endungen seien in Deutschland immer unerlaubt. Abmahnungen gegen Erlaubnisinhaber veröffentlicht die Glücksspielbehörde auf einer eigenen Seite.
Das Verfahren bleibt für die Region relevant
Das Verfahren dauert an, die Behörde spricht bislang von fünf Beschuldigten.
Welche Plattformen die Beschuldigten betrieben haben sollen, geht aus den bisher veröffentlichten Angaben nicht hervor. Ob Anklage erhoben wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft erst nach Abschluss der Ermittlungen, bis dahin bleiben Tatzeitraum, Einsätze und Steuerschaden vorläufige Angaben.
Virtuelle Automatenspiele und Online-Poker werden seit Juli 2021 mit einer eigenen Steuer belegt, die sich am Spieleinsatz bemisst. Zuständig ist nach der Durchführungsverordnung zum Rennwett- und Lotteriegesetz ein Frankfurter Finanzamt, wenn sich keine andere örtliche Zuständigkeit ergibt. Das betrifft etwa Anbieter aus dem Ausland, die hier keinen steuerlichen Beauftragten benannt haben. Aufgeteilt wird das Aufkommen anschließend unter den Ländern. Verboten ist nach dem Glücksspielstaatsvertrag auch die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel. Das Verbot gilt für alle, die am Zahlungsverkehr beteiligt sind.
Im Januar hatte die Stadt Wiesbaden mitgeteilt, dass Stadtpolizei und Gewerbeaufsicht illegale Spielautomaten in Gaststätten und Kiosken sichergestellt hatten. Das Kassen- und Steueramt kündigte an, das weitere Vorgehen mit der Steuerfahndung abzustimmen. Die Geräte sollen nach Abschluss der Verfahren vernichtet werden. Beim hessenweiten Aktionstag im Mai, den das Hessische Landeskriminalamt gegen organisierte Kriminalität und Sozialleistungsbetrug führte, überprüften Kontrolleure zusammen mit der Steuerfahndung unter anderem Glücksspielbetriebe. Landeshauptstadt Wiesbadengames & business
Hinweise auf unerlaubtes Glücksspiel im Internet und auf Werbung dafür nimmt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder über ein Hinweisportal auf ihrer Internetseite entgegen. Beschwerden zu Transaktionen mit einem Anbieter bearbeite sie nach eigenen Angaben nicht.






