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Unwetter: Container fliegt von Lastwagen auf der A671 bei Gustavsburg

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Unfall1
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Am Freitagabend (18. Februar 2022) kam es gegen 17:30 Uhr auf der Autobahn A671 kurz hinter der Auffahrt Gustavsburg in Fahrtrichtung Mainz zu einem Unfall. Dort war ein Metallcontainer von einem Lastwagen abgerissen. Es kam zu größeren Verkehrsbehinderungen. BYC-News war vor Ort.


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Verletzt wurde niemand

Wie die Polizei vor Ort gegen 18:15 Uhr gegenüber dieser Online-Zeitung mitteilte, hob sich die Metallabdeckung vom Container durch den starken Wind an. Als der LKW-Fahrer bei Gustavsburg unter der Brücke „Mainzer Straße“ hindurch fuhr geschah das Unglück: Der Metallcontainer blieb durch den aufgestellten Deckel an der Brücke hängen und krachte vom Auflieger. Der Container blieb quer auf dem Standstreifen liegen. Verletzt wurde bei dem Unfall glücklicherweise niemand.

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Es kam zu größeren Verkehrsbehinderungen

Nachdem die Unfallstelle abgesichert war wurde die Autobahnmeisterei hinzugerufen. Der deformierte Deckel des Aufliegers musste abgetrennt werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der Auflieger beim Abtransport erneut hängen bleibt. Im Einsatz waren zwei Streifen der Polizei und die Autobahnmeisterei. Durch den Einsatz kam es zu Verkehrsbehinderungen und einem Rückstau.

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Orkantief Zeynep verursachte mehrere Schäden in Ingelheim, Mainz und Umgebung

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Das Orkantief Zeynep hat am Abend auch Mainz und das Rhein-Main-Gebiet erreicht. Die Feuerwehren in Mainz und Wiesbaden waren im Dauereinsatz. In Mainz-Mombach und in Wackernheim stürzten Bäume auf Häuser und Autos, in Mainz-Ebersheim riss es einen Kamin vom Dach. Auch im Wiesbadener Stadtgebiet mussten diverse umgestürzte Bäume gesichert werden. Auf der A671 bei Gustavsburg flog sogar ein Container vom LKW.


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Grund waren zwei Orkantiefs, die kurz hintereinander über Deutschland fegen

Bereits am Donnerstag hatte Orkantief Ylenia feste an Bäumen und Dächern gerüttelt. Die Feuerwehr Wiesbaden meldete alleine 17 Sturmeinsätze am Donnerstag, im Schiersteiner Hafen rissen Windböen mehrere Sportboote aus ihren Verankerungen, die zunächst abtrieben, aber gesichert werden konnten. In Mainz wurden zunächst keine größeren Schäden gemeldet, Sturm Ylenia flaute in der Nacht zum Freitag ab.

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Doch das war nur die Ruhe vor dem Sturm

Am Freitagmittag zog ein zweites Sturmtief vom Atlantik her auf Deutschland zu, und “Zeynep”, wie das Orkantief in Deutschland getauft wurde, hatte mehrere Schäden im Rhein-Main-Gebiet verursacht.

In Mainz und Wiesbaden waren die Feuerwehren bereits am frühen Freitagabend im Dauereinsatz. Die Feuerwehr Mainz meldete allein bis 18.30 Uhr rund 40 unwetterbedingte Einsätze in Mainz sowie den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms. In Mainz-Ebersheim riss der Sturm einen Kamin vom Dach, in Wackernheim bei Mainz traf ein Baum ein Auto. Und in Mainz-Mombach landete ein umgestürzter Baum in einem Dachstuhl, die Suderstraße musste für die Bergungsarbeiten zeitweise voll gesperrt werden.

Auch in Wiesbaden meldete die Feuerwehr diverse umgestürzte Bäume im Stadtgebiet. An der A671 riss der Sturm die Abdeckung von einem Container, unmittelbar neben der Fahrbahn. In Wiesbaden und Mainz sind nun die Friedhöfe für die Besucher gesperrt, man rate zudem dringend von Besuchen und Spaziergängen in Parks, Grünanlagen und dem Stadtwald ab, hieß es aus Wiesbaden. Auch nach Abklingen des Sturms könne es noch zu Astbrüchen oder Baumumstürzen kommen, deshalb bleiben die Friedhöfen das gesamte Wochenende über gesperrt.

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Rettungshubschrauber im Einsatz: Unfall mit mehreren Fahrzeugen auf Bundesstraße B9

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Am Freitagmittag (18. Februar 2022) wurden die Mainzer und Wormser Rettungskräfte auf die Bundesstraße B9 zwischen Alsheim und Guntersblum gerufen. Mehrere Fahrzeuge waren aufeinander aufgefahren. Die B9 wurde zur Unfallaufnahme und Aufräumarbeiten kurzzeitig voll gesperrt.


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Zu geringer Sicherheitsabstand als Unfallursache

Gegen 14:45 Uhr wollte eine 30-jährige Fahrzeugführerin aus Lampertheim mit ihrem PKW nach rechts in einen Wirtschaftsweg abbiegen. Dazu bremste sie ihr Fahrzeug, welches sie aus Richtung Worms in Richtung Mainz fuhr, ab. Ein 55-Jähriger aus Wörrstadt erkannte dies und verminderte seine Geschwindigkeit ebenfalls stark. Ein 30-Jähriger aus Oppenheim erkannte dies jedoch zu spät und fuhr den beiden vorausfahrenden Fahrzeugen auf. Vermutlich sorgte zu geringer Sicherheitsabstand für den Unfall. Alle drei Fahrzeuge wurden beschädigt. Das Fahrzeug des 30-Jährigen aus Oppenheim war nach der Kollision nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

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Rettungshubschrauber im Einsatz

Weil sich im Fahrzeug des ersten Fahrzeuges zwei Kinder im Alter von sechs und acht Jahren befanden und nicht klar war, ob diese verletzt sind, wurde vorsorglich ein Notarzt mit einem Rettungshubschrauber zur Unfallstelle gebracht. Glücklicherweise stelle sich vor Ort heraus, dass alle Beteiligten mit dem Schrecken davonkamen und sich niemand ernsthaft verletzte. Es blieb lediglich beim Sachschaden.

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Verkehr während Unfallaufnahme umgeleitet

Der Verkehr in Richtung Mainz wurde für die Dauer der Unfallaufnahme und der Aufräumarbeiten über die Landstraße L439 umgeleitet. Die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Rhein-Selz waren ebenfalls im Einsatz. Sie sicherten die Unfallstelle ab, nahmen die auslaufenden Betriebsstoffe auf und stellten den Brandschutz sicher. Anschließend räumten sie die Unfallstelle für den Verkehr frei. Der Rettungsdienst war mit zwei Rettungswagen und einem Krankenwagen im Einsatz, zudem wurde die First-Responder-Einheit aus Gimbsheim zu dem Unfall alarmiert.

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Verkehrsunfall auf A63: 3er BMW kollidiert mit Sattelzug

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Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei mussten am Donnerstag (17. Februar 2022) gegen 15:20 Uhr zu einem Unfall auf die Autobahn A63 in Richtung Kaiserslautern kurz vor dem Kaiserslauterner Kreuz ausrücken. Wegen der Unfallaufnahme und der Aufräumarbeiten musste die Fahrbahn musste auf einer Spur verengt werden.


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Auf regennasser Fahrbahn Kontrolle verloren 

Am Mittag des 17. Februar 2022 fuhr ein 22-Jähriger mit seinem BMW der 3er-Reihe auf der Autobahn A63 aus Richtung Mainz in Richtung Kaiserslautern. Kurz vor der Anschlussstelle Kaiserslautern, auf Höhe der Ortschaft Mehlingen, kam der junge Mann wegen offensichtlich nicht angepasster Geschwindigkeit ins Schleudern. Auf regennasser Fahrbahn verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte gegen einen auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden Sattelzug. Durch die Wucht des Zusammenstoßes schleudert der BMW anschließend nach rechts gegen den Bordstein, dreht sich um 180 Grad und bleibt völlig demoliert entgegengesetzt der Fahrtrichtung stehen.  

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Glücklicherweise keine Verletzten 

Der 22-Jährige blieb bei dem Unfall wie durch ein Wunder unverletzt. An seinem Mittelklassewagen entstand Totalschaden. Der Fahrer des Sattelschleppers blieb ebenfalls unverletzt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren Tausend Euro. Der Verkehr wurde über den Standstreifen an der Unfallstelle vorbeigeführt. Im Einsatz waren neben der Autobahnpolizei Kaiserslautern, der Regelrettungsdienst und die Feuerwehr.  

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Teilsperrung auf der Wormser Straße bei Mainz-Weisenau

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Stadtverwaltung Mainz: Von Montag (21. Februar 2022) bis zum Freitag (25. Februar 2022) werden in der Wormser Straße mehrere Beleuchtungsmasten ausgetauscht. Dafür muss die rechte Fahrspur stadteinwärts zwischen der Wormser Straße 111 (bis zur Hausnummer 79) gesperrt werden. Zudem werden die Ampeln im Kreuzungsbereich Wormser Straße / Ecke Hohlstraße ausgeschaltet. Der Verkehr wird in dieser Zeit teils einspurig an der Baustelle vorbei geführt. Radfahrende werden mit dem Verkehr über die Fahrbahn geleitet. Fußgänger sind von der Sperrung nicht betroffen.

Kreisverwaltung Mainz-Bingen: Kein Druck auf Notfallsanitäter ausgeübt

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ASB Rettungswagen
Symbolbild Notarzt

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen weist die Behauptung entschieden zurück, dass sie über die jeweiligen Arbeitgeber Druck auf Notfallsanitäter aus dem Rettungsdienstbereich Mainz-Bingen ausgeübt habe, damit diese sich in sozialen Netzwerken nicht mehr kritisch zum Thema Notarztstandort Ingelheim äußern.


Landrätin bittet um Sachlichkeit

In einem offenbar mit drei Notfallsanitätern anonym geführten Interview hat die Allgemeine Zeitung diesen Vorwurf veröffentlicht: „Dies entspricht in keiner Weise der Wahrheit und auch nicht den Gepflogenheiten, wie sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung als auch ich ganz persönlich mit kritischen Äußerungen umgehen“, sagte Landrätin Dorothea Schäfer: „Wir achten die Meinungsfreiheit als hohes Gut und stellen uns jeder Kritik – sofern sie sachlich bleibt. Gegen solche schweren und unhaltbaren Vorwürfe, die ungeprüft in die Diskussion geworfen werden, wehren wir uns jedoch mit allen Mitteln.“

Die Landrätin bittet darum, zur Sachlichkeit in der emotionalen Debatte zurückzukehren. „Uns permanent vorzuwerfen, wir würden Unwahrheiten verbreiten, falsche Berechnungen vorlegen und jetzt auch noch Kritiker mundtot machen wollen, ist leider fernab jeder Sachlichkeit und entspricht nicht den Tatsachen.“ Dazu gehöre es auch, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung sowie der Rettungsdienstbehörde die Fachlichkeit abzusprechen.

„Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten seit vielen Jahren in dem Bereich und suchen permanent nach Lösungen, müssen dabei aber vielfältige rechtliche Vorgaben beachten. Alleine der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD), Dr. Guido Scherer, blickt auf 25 notfallmedizinische Berufsjahre zurück, bei mehr als 10.000 Einsätzen als Notarzt und 3000 Einsätzen als Luftretter. Zudem ist er bundesweit anerkannter Fachmann, der an der konzeptionellen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und der Notfallversorgung in der ganzen Republik mitarbeitet. Der ÄLRD weiß, worauf es bei einem Notarzteinsatz ankommt.“

Die Landrätin verweist erneut auf die fachlich fundierten Vorlagen, die zur Sicherung des Notarztstandortes Ingelheim im Tagbetrieb geführt haben.

Danach geben die Berechnungen des Projekts OnePlan der TU Kaiserslautern einen Bedarf für 1,5 Notärzte im Raum Bingen/Ingelheim her. „Mehr ist dann im Rahmen des Rettungsdienstes leider nicht finanzierbar. Das haben uns die per Gesetz für die Finanzierung zuständigen Krankenkassen bereits signalisiert“, fügte der staatliche leitende Beamte bei der Kreisverwaltung, Dr. Stefan Cludius, hinzu. Er verweist zudem erneut darauf, dass die angewandte Methode des Projektes OnePlan künftig in allen Rettungsdienstbereichen des Landes Rheinland-Pfalz zur Bedarfsberechnung zu Grunde gelegt, also landesweit zum Einsatz kommen soll.

Vollsperrungen im Kreis Bad Kreuznach und Mainz-Bingen

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Vollsperrung in Mainz
Baustelle Symbolbild

In der Zeit vom 28. Februar bis 11. März 2022 ist die Kreistraße K48 (Landkreis Mainz-Bingen) / K 41 (Landkreis Bad Kreuznach) zwischen Genheim und Waldlaubersheim wegen der Erneuerung der Fahrbahn voll gesperrt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesserung der Verkehrsqualität werden an der K 48 im Landkreis Mainz-Bingen die Asphaltschichten erneuert. Aus bautechnischen Gründen sind die Bauarbeiten nur unter Vollsperrung der Kreisstraße möglich. Die Umleitungsstrecke verläuft ab Genheim über die K 30 und K 44 Schweppenhausen, K 29 zur Autobahnanschlussstelle Waldlaubersheim und umgekehrt.

Das Osterferienprogramm 2022 in Hochheim – Die Ferienkarte

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Die Jugendarbeit der Stadt Hochheim am Main veranstaltet passend zum hessischen Keltenjahr 2022 keltische Osterferien für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren. Das Programm findet an vier Tagen, vom 19. bis zum 22.April 2022, statt. Die Betreuungszeit ist täglich von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr am Grillplatz vor der Sport- und Kulturhalle in Massenheim


Weitere Details zur Osterferienkarte

Die Ferienaktion kostet 60,00 Euro für jedes Kind. Geschwisterkinder zahlen 54,00 Euro und Leistungsempfänger, nach Überprüfung, die Hälfte, also 30,00 Euro. Die Geschwisterkinder 27,00 Euro.

Das Osterferienprogramm möchte den Kindern und Jugendlichen keltische Geschichte, insbesondere auch die, die sich in und bei Hochheim abgespielt hat, näherbringen. Dazu sollen Programmpunkte wie ein Kelten-Bound, der gemeinsam mit dem Otto-Schwabe-Heimatmuseum angeboten wird, Bogenschießen, eine Kräuterwanderung, keltisches Handwerk und die Arbeit mit Feuer angeboten werden.

Ein keltisches Abschlussfest findet am Freitag, den 22.04.2022 ab 16.00 Uhr an der Sport- und Kulturhalle Massenheim für alle teilnehmenden Kinder bzw. Jugendlichen und ihre Eltern statt. Am Feuer mit Essen und Getränken des Kultur-, Kelten- und Imbolc Vereins Massenheim e.V. stellen die Kinder und Jugendlichen ihre Ergebnisse vor.

Um Kinder für das Osterferienprogramm anzumelden, muss das Anmeldeformular und der Teilnahmebeitrag bis spätestens am 25. März 2022, während der Öffnungszeiten des offenen Jugendtreffs, mittwochs oder freitags zwischen 16.00 bis 19.00 Uhr, im Haus E1NS, Am Weiher 1, abgegeben werden. Direkt bei der Abgabe des Anmeldeformulars und des Teilnahmebeitrages, erfahren Eltern, ob ihr Kind einen Platz erhalten hat. Das Anmeldeformular kann im Jugendtreff abgeholt werden und ist auf der Internetseite von Hochheim herunterzuladen.

Bei Fragen zur Anmeldung steht im Team Kinder und Jugend Petra Pfeffermann unter der Telefonnummer 0176-900145 zur Verfügung

170 Millionen Euro von der KfW für die Nahe-Region

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Alte Nahebruecke Bad Kreuznach 5 changed
Alte Nahebruecke Bad Kreuznach 5 changed

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten verweist auf die erheblichen finanziellen Hilfen des Bundes für die Wirtschaftsförderung in der Nahe-Region: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat im vergangenen Jahr insgesamt 173,9 Millionen Euro in Projekte in Bad Kreuznach und Birkenfeld investiert. Damit werde gleichzeitig die wirtschaftliche Erneuerung und der Klimaschutz unterstützt: Rund die Hälfte der Gesamtförderung floss in Projekte der Energieeffizienz und in solche der erneuerbare Energien.


„Die KfW ist ein bedeutender Partner für Kommunen und die lokale Wirtschaft.“

So förderte die KfW in im Jahr 2021 u.a. Stadt und Kreis Bad Kreuznach mit rund 24,8 Millionen Euro an Unternehmerkrediten und Förderprogrammen. Zusätzlich stellte die KfW rund 12,3 Millionen Euro an Kapital und Krediten speziell für Gründerinnen und Gründer bereit. Wohnraum förderte die Bank im Raum Bad Kreuznach beispielsweise mit ca. 17,2 Millionen Euro, im Raum Birkenfeld rund 5,2 Millionen Euro.

Der Kreis Birkenfeld erhielt u.a. rund 11,3 Millionen Euro an Unternehmerkrediten und Förderprogrammen und rund zwei Million Euro für Gründerinnen und Gründer. Die Kommunale und soziale Infrastruktur wurde im Jahr 2021 im Raum Birkenfeld mit 2,9 Millionen Euro unterstützt, im Raum Bad Kreuznach gab es hierfür Fördermittel von 6,7 Millionen Euro.

„Das sind wichtige Signale für die Region, weil sie die Weiterentwicklung unserer Wirtschaft und den Klimaschutz maßgeblich fördern und zugleich in der Spätphase der Pandemie wichtige Impulse für einen Neustart setzen“, freut sich der SPD-Abgeordnete.

Angriff auf einen Stadtpolizisten in Wiesbaden – Oberbürgermeister findet klare Wort

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Oberbuergermeister Wiesbadeb
Oberbuergermeister Wiesbaden

Am Montagabend, 14. Februar, kam es während einer präventiven Kontrolle im Bereich des ehemaligen Einkaufszentrums im Schelmengraben zu einem tätlichen Angriff auf einen Stadtpolizisten. Dabei erlitt dieser schwere Verletzungen und wurde stationär im Krankenhaus aufgenommen.


Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz

„Es ist nicht hinnehmbar, dass es immer häufiger zu Gewalt gegen uniformierte Kräfte kommt. Bei der Stadtpolizei Wiesbaden war dies nach einem Vorfall im Dezember nun schon der zweite Fall innerhalb kurzer Zeit bei der ein Stadtpolizist verletzt wurde“, zeigt sich Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz erschüttert.

Zwar konnten die Stadtpolizisten einen der mutmaßlichen Täter dingfest machen, der unbekannte Angreifer konnte jedoch flüchten. Der Täter wird folgendermaßen beschrieben: 175 cm, „südländisches Erscheinungsbild“, kräftige Statur, leicht lockige Haare, schwarze Oberbekleidung. Hinweise bitte an das 3. Polizeirevier, das die Ermittlungen übernommen hat und unter der Telefonnummer (0611) 3452340 zu erreichen ist.

Bei dem anschließenden Absuchen des Bereichs wurden im direkten Umfeld in verschiedenen Verstecken diverse Drogen gefunden, die ebenfalls an das 3. Revier zur weiteren Bearbeitung übergeben wurden. Während des Absuchens wurden die Einsatzkräfte mehrfach aus den umliegenden Wohnungen mit Gegenständen beworfen.

„Es ist kaum vorstellbar, dass die Kollegen, nachdem schon ein Stadtpolizist mit dem Rettungswagen abgeholt werden musste, bei der weiteren Ausübung ihrer Tätigkeit auch noch mit Gegenständen beworfen werden. Ein Verhalten fern jeglicher Anteilnahme und eines gesellschaftlichen Zusammenhalts“, stellt Bürgermeister Dr. Oliver Franz enttäuscht fest.

Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende

„Immer häufiger müssen Rettungskräfte, Feuerwehrleute und vor allem auch die Polizei verbale und körperliche Attacken ertragen. Dies hat in kurzer Zeit nun schon das zweite Mal zu schweren körperlichen Schäden eines Stadtpolizisten geführt. Hier gilt es die Sicherheitskräfte unserer Gesellschaft und unseres Staates zu schützen. Wir müssen es schaffen wieder gegenseitigen Respekt in der Gesellschaft zu etablieren und das Gefühl der Gemeinschaft mehr in den Fokus rücken. Ich bedanke mich bei der Polizei und den Rettungskräften für ihren Einsatz und wünsche dem Kollegen eine schnelle Genesung.“

„Ich danke den Kollegen, die Erste Hilfe geleistet haben und wünsche dem Verletzten eine gute und vollständige Genesung“, so Dr. Oliver Franz abschließend.

Staatsanwaltschaft Mainz: Versuchter Mord bei Heidesheim am Rhein

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Am Dienstag (15 Februar 2022) wurde zwischen 13:15 und 13:30 Uhr ein Intercity der Deutschen Bahn, beim Durchfahren der Ingelheimer Stadtteile Heidesheim und Uhlerborn mit einem großen Stein beworfen. Der Stein prallte bei hoher Geschwindigkeit unterhalb einer Scheibe des Führerstands auf.


Die Staatsanwaltschaft Mainz stuft dieses Delikt als versuchten Mord ein

Der Zugführer verständigte seine Leitstelle und setzte die Fahrt in Richtung Süden, bis zum nächsten Halt fort. Einsatzkräfte der Bundespolizei befragten diesen dort und stellten an der Außenhaut des Triebfahrzeuges eindeutige Beschädigungen fest. Eine parallel durchgeführte Fahndung in den Ortslagen Heidesheim und Uhlerborn erbrachte zunächst keine Hinweise auf den oder die Täter. Am Tatort wurden Spuren, unter anderem Steine sichergestellt, die Rückschlüsse auf die Tat zulassen. Diese werden nun kriminaltechnisch untersucht.

Die Polizei bittet Personen, die zur Aufklärung der Tat beitragen können, sich zu melden. Insbesondere möchte die Polizei wissen:

  • Wer kann Hinweise zu dem oder den Tätern geben?
  • Wem sind auffällige Personen, am Dienstagmittag in Heidesheim oder Uhlerborn aufgefallen?
  • Brüstet sich jemand mit der Tat in den sozialen Medien oder Messengern?

Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Mainz: 06131 – 65 3630 oder jede andere Polizeidienststelle.

Preiserhöhung im RMV-Verbund untergräbt Verkehrswende

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Die Klimaentscheide im Rhein-Main-Gebiet reagieren mit Unverständnis auf die vom Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) geplanten Fahrpreiserhöhungen. Dies widerspreche den Bemühungen und vorgeschlagenen Maßnahmen der Klimaentscheide, die Region für die 2,4 Millionen Einwohner lebenswert zu gestalten und zu erhalten. Daher fordern sie den RMV auf, die Preiserhöhung zurückzunehmen und stattdessen die Grundlagen zu schaffen, ein sozialverträgliches 365-Euro-Jahresticket und einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einzuführen.


Deutschland so schnell wie möglich klimaneutral werden

„Nur so besteht die große Chance, eine Verkehrs- und Mobilitätswende in unserer Region auf den Weg zu bringen und die Menschen davon zu überzeugen, weniger das Auto und überwiegend den ÖPNV zu nutzen,“ so der Tenor der Klimaentscheid-Verantwortlichen. Erforderlich sei dafür jedoch auch eine Priorisierung des ÖPNV auf Landesebene und die deutlich stärkere finanzielle Unterstützung der Verkehrsverbünde durch die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz.

Die inzwischen deutschlandweit mehr als 75 Klimaentscheide sind seit 2020 dafür angetreten, eine Welt zu schaffen und vor allem zu hinterlassen, in der zukünftige Generationen gut leben können und Rücksicht auf diese Erde, alle Lebewesen sowie die Natur nehmen. Das bedeutet, die Erderwärmung – wie im Pariser Klimaabkommen 2015 von 197 Staaten verabschiedet – auf 1,5 Grad zu begrenzen. Dafür soll Deutschland so schnell wie möglich klimaneutral werden.

Strategie für den Verkehrsverbund muss nachhaltig sein

Strategien im Verkehrsbereich sollen die Richtung beschreiben, in die kommunales Handeln und Bürgerengagement gehen muss, um geeignete Klimaanpassungen in unserer Region vorzunehmen. Sie sollen damit einen Beitrag zum Eindämmen der Klimakatastrophe leisten. Dazu müssten alle – Bürger, Unternehmen und vor allem auch die Politik – durch entsprechende Entscheidungen beitragen. Alle sind gefordert, die Mobilitätswende hin zur Klimawende anzustoßen. Der RMV als größter Verkehrsverbund ist damit besonders gefordert, mit nachhaltigen Entscheidungen seinen Beitrag zu leisten.

Preiserhöhung im rmv-verbund untergräbt verkehrswendeAuf kommunaler Ebene könnten, davon sind die Klimaentscheide überzeugt, wichtige Anstöße in eine sozialere und umweltfreundlichere Gesellschaft gegeben werden. Der Rhein-Main-Verkehrsverbund als Zusammenschluss von 15 Landkreisen und 11 Städten ist hier in der Pflicht, den Schienennahverkehr und den Busverkehr im Verbundgebiet nachhaltig-sozial und effektiv zu gestalten. Dafür wäre ein schrittweises Ausdehnen des 365-Euro-Tickets für alle Jahreskarteninhaber und alle ÖPNV-Nutzer ein wichtiger Schritt. Der Erwerb von einheitlichen und übertragbaren Tickets gerade im länderüberschreitenden ÖPNV müsste vereinfacht werden, um deren Attraktivität zu steigern. Voraussetzung dafür ist, dass sich Rheinland-Pfalz für das zumindest tarifliche Zusammenlegen der Verbundgebiete entscheidet und mit den Nachbar-Bundesländern vertragliche Vereinbarungen trifft.

Noch attraktiver ist aus Sicht der Klimaentscheide das Einführen eines „Bürgertickets“, das analog den Semesterbeiträgen an Universitäten über einen Beitrag aller Steuerzahler:/Bürger mitfinanziert würde. So könnte der ÖPNV kostenlos genutzt und unter anderem kostenintensive Verwaltungsaufgaben in diesem Bereich minimiert werden.

Bürgersprechstunde am 24. Februar 2022 mit Landrätin Dorothea Schäfer

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Kreis Mainz-Bingen: Landrätin Dorothea Schäfer bietet den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis Mainz-Bingen eine telefonische Sprechstunde an. Am Donnerstag, 24. Februar 2022, steht die Landrätin von 15 bis 17 Uhr telefonisch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Eine Terminvergabe ist nur nach vorheriger Anmeldung bis spätestens Dienstag, 22. Februar 2022 bei der Bürgerbeauftragten Elke Bill-Prasuhn unter 06132 787-1010 oder bill-prasuhn.elke@mainz-bingen.de möglich.


 

Essity Deutschland für Engagement gegen den Klimawandel ausgezeichnet

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kostheim essity
kostheim essity

Im Kampf gegen den Klimawandel kooperiert Essity eng mit seinen Lieferanten. Für diese erfolgreiche Zusammenarbeit wurde das Hygiene- und Gesundheitsunternehmen jetzt von der globalen Non-Profit-Umweltorganisation CDP als sogenannter „Supplier Engagement Leader“ ausgezeichnet.


CDP zeichnet Essity für erfolgreiche Zusammenarbeit mit Lieferanten aus

„Supplier Engagement Leader” sind Unternehmen, die eine Vorreiterrolle bei der Reduzierung der Scope 3 Emissionen der Science Based Targets Initiative übernehmen. Dabei handelt es sich um Emissionen, die zum Beispiel beim Wareneinkauf und Transport oder bei der Entsorgung von Betriebsabfällen entstehen.

„Wir sind sehr stolz auf die Auszeichnung als Supplier Engagement Leader durch CDP. Sie unterstreicht, dass wir mit unseren Zielen, Engagement und Reporting auf dem richtigen Weg sind. Die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten ist dabei essenziell“, sagt Jessica Nordlinder, Vice President Global Procurement bei Essity. „Essity will bis 2050 klimaneutral sein. Das können wir nur schaffen, wenn wir unsere Lieferanten auch weiterhin in unsere Arbeit einbeziehen.“

Essity will seine Scope 3 Emission bis 2030 um 18% reduzieren.

Die Non-Profit Organisation CDP würdigte Essity bereits im Dezember 2021 für sein Engagement gegen den Klimawandel und für eine verantwortungsvolle Forstwirtschaft mit einem Spitzenplatz auf der renommierten A-Liste

Alle Details zu den neuen Beschlüssen der Landesregierung Rheinland-Pfalz

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„Endlich haben wir den Peak der Omikron- Welle erreicht. Die Vorhersagen haben sich bewahrheitet. Die Infektionszahlen sinken und es ist durch die große Disziplin in der Bevölkerung und das vorausschauende Handeln zur Sicherung der kritischen Infrastruktur gelungen, dass wir das Gesundheitswesen und das öffentliche Leben stabil halten konnten. Wir können jetzt zuversichtlich in die Zukunft blicken“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Mittwochabend in Mainz. BYC-News war vor Ort.

„Zwar stecken sich noch immer viele Menschen mit dem Virus an, wir dürfen aber davon ausgehen, dass die Infektionszahlen weiter abflachen und wir jetzt erste Schritte gehen können, um Corona-Beschränkungen stufenweise zurückzunehmen. Darauf haben wir uns in der Ministerpräsidentenkonferenz verständigt.“


Dreischritt

„Schritt für Schritt wollen wir in die Normalität gehen, angefangen bei der Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene und der Aufhebung der 2G-Regel im Handel. Damit sind Einkäufe für jedermann unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus möglich. In einem zweiten Schritt werden wir ab dem 4. März die 2Gplus-Regel in der Gastronomie aufheben. In Gastronomie und Hotellerie gilt, dass für Genesene, Geimpfte und Getestete die Angebote wieder offen stehen. Clubs und Diskotheken werden unter 2Gplus Regeln öffnen und wir werden wieder mehr Publikum bei überregionalen Großveranstaltungen zulassen. Im dritten und letzten Schritt werden ab dem 20. März alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Konferenz der Regierungschefs und –chefinnen mit Bundeskanzler Olaf Scholz. „Wir machen diese Lockerungen nicht von heute auf morgen, sondern mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit den Expertinnen und Experten“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Handlungsfähig, wenn Infektionslage dies notwendig macht

Bund und Länder hätten Vorsorge getroffen, um handlungsfähig zu sein, wenn die Infektionslage dies notwendig mache. Es werde auch nach dem 19. März möglich sein, dass die Länder mit Basis-Schutzmaßnahmen reagieren können. Hierzu zählen insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Test­erfordernisse vorzusehen, sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus. Darüber hinaus müssen für Einrichtungen mit vulnerablen Personen (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und vergleichbare Einrichtungen) auch weiterhin bereichsspezifische Schutz­maß­nahmen möglich sein, um besonders gefährdete Personen auch wirksam zu schützen.  Dies haben die Regierungschefinnen und Chefs der Bundesländer heute deutlich gemacht.

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BYC-News – Foto: Mirco Metzler

Sollten sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern und weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sein, wird die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen. Dieses soll eine Regelung zu ergänzenden Schutzmaßnahmen für den Fall eines lokalen Ausbruchsgeschehens in einzelnen Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten enthalten, bei denen eine Überlastung der lokalen Kapazitäten des Gesundheitssystems droht.

Teststrategie über den 31. März 2022 hinaus verlängern

Von zentraler Bedeutung sei es zudem, dass zunächst weiterhin Masken getragen würden und sich Personen mit Symptomen konsequent selbst isolierten und testeten. Die Bundesregierung solle eine Teststrategie über den 31. März 2022 hinaus entwickeln und die Testverordnung verlängern, so die Ministerpräsidentin.

Impflücke schließen

„Auch im Frühling schauen die Länder und die Bundesregierung natürlich auf den Herbst. Um dann bestmöglich gegen neue Virusvarianten geschützt zu sein, ist es wichtig, die Impflücke weiter zu schließen. Es ist nicht vorbei und es liegt an uns allen, das Virus zu besiegen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Ungeimpfte Personen, über 60-Jährige sowie Menschen mit Grunderkrankungen tragen das höchste Risiko für schwere Krankheitsverläufe durch eine Omikron-Infektion. Diese werden sich nach Ansicht des Expertenrats bei den Lockerungen wieder vermehrt infizieren und erkranken. Ich bitte die 2,8 Millionen ungeimpften Menschen dieser Altersgruppe sich impfen zu lassen. Wir werden weiter intensiv für das Impfen werben und niedrigschwellige Impfangebote machen. Impfen hilft, die dreifache Impfung ist das beste Instrument, um die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs zu minimieren und unser Land vor einer neuen Welle im Herbst zu bewahren“, unterstrich die Ministerpräsidentin. „Die konsequente Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht spielt dabei eine große Rolle.“ Um Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Covid-19 Erkrankung zu schützen, setze die Landesregierung die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 15. März um. Beschäftigte in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich müssen künftig nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.


Weitere wichtige Beschlüsse sind:

  • Die Einstufung der Hochrisikogebiete soll überprüft und angepasst werden. Damit werde vor allem auch das Reisen für Familien erleichtert, da Kinder unter 12 Jahren oft nicht geimpft sind und sie daher der Quarantäne nicht entgehen können. Mit Blick auf die neue Situation durch die Omikron-Variante und die auch in Deutschland hohen Inzidenzen ist es nicht gerechtfertigt, Länder vor allem wegen einer Inzidenz deutlich über 100 als Hochrisikogebiet einzustufen. Die damit verbundenen Konsequenzen nach der Corona-Einreiseverordnung (v.a. Quarantänepflichten) sind hier nicht mehr angemessen und schränken das hohe Gut der Reisefreiheit, ebenso Handel und Wirtschaft unverhältnismäßig ein;
  • Kinder und Jugendliche haben in den letzten zwei Jahren große Solidarität gezeigt, leiden aber auch in besonderem Maße unter der Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen. Deswegen werden auch weiterhin sämtliche Anstrengungen unternommen, die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern;
  • die Evaluation des Infektionsschutzgesetzes;
  • ein effizientes Monitoring der Krankheitslast;
  • die Festlegung zum Geimpften- und Genesenenstatus wird künftig wieder unmittelbar im Verordnungstext geregelt und nicht durch Verweise auf Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts oder des Paul-Ehrlich-Instituts.
  • Die Ministerpräsidentin begrüßte die Verlängerung der Bezugsdauer und Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes. So werde den Betrieben, die seit Beginn der COVID-19-Pandemie von Arbeitsausfall betroffen sind, auch nach dem 31. März die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht. Auch die Überbrückungshilfe IV als zentrales Corona-Hilfsinstrument werde bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen. Zudem begrüßte Ministerpräsidentin Malu Dreyer, dass der Bund die Hilfen des Sonderfonds Kulturveranstaltungen verlängern werde.

Folgende Beschlüsse wurden getroffen, die für Rheinland-Pfalz gelten sollen. Die nachfolgende Systematik basiert auf der gegenwärtigen Lageeinschätzung und Prognose. Vor jedem Schritt bleibt in beide Richtungen zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen lageangemessen sind:

  • In einem ersten Schritt werdenprivate Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich. Aufgrund der besonderen Gefährdung der nicht Geimpften bleiben die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.
  • Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Um dem immer noch hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen jedenfalls medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen.
  • In einem zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusernab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Auch Über­nachtungs­angebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tages­aktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).
  • Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.
  • Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung bzw. Genesene und Geimpfte mit tages­aktuellem Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innen­räumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchst­kapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht über­schritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personen­zahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Flankierend sollten medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.
  • In einem dritten und letzten Schrittab dem 20. März 2022 entfallen alle tief­greifenderen Schutzmaßnahmen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutz­gesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Groß­raum­büros).