StartMainzMann in Unterwäsche sorgt für Polizeieinsatz in Mainz-Mombach

Mann in Unterwäsche sorgt für Polizeieinsatz in Mainz-Mombach

Ein 66-Jähriger hatte sich am frühen Dienstagmorgen auf einem Parkplatz in Mainz-Mombach aus seinem Kleinbus ausgesperrt

Für einen ungewöhnlichen Polizeieinsatz hat ein 66-jähriger Durchreisender am frühen Dienstagmorgen (13. Oktober 2026) in Mainz-Mombach gesorgt. Der Mann stand nur mit Unterwäsche bekleidet auf einem Parkplatz neben seinem Kleinbus und versuchte offenbar verzweifelt, wieder in das Fahrzeug zu gelangen. Bei Temperaturen von rund acht Grad und leichtem Regen war die Situation für den Mann zunehmend unangenehm.

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Schlüssel lag im verschlossenen Kleinbus in Mainz-Mombach

Gegen 7.30 Uhr ging bei der Polizei Mainz über den Notruf die Mitteilung ein, dass ein Mann in Unterwäsche neben einem Auto auf einem Parkplatz in Mainz-Mombach stehen würde. Der Mitteiler vermutete zunächst, dass der Mann möglicherweise Opfer eines Diebstahls aus seinem Fahrzeug geworden war, und machte sich Sorgen um ihn.

Eine Streife fuhr daraufhin umgehend zum Parkplatz. Dort trafen die Beamten auf einen frierenden 66-Jährigen. Wie sich herausstellte, hatte der Mann in seinem Kleinbus übernachtet und sich anschließend aus dem Fahrzeug ausgesperrt.

Der Schlüssel befand sich im Innenraum, während die Türen verschlossen waren. Eine reguläre Möglichkeit, wieder in den Kleinbus zu gelangen, hatte der Mann damit zunächst nicht.

Polizei half mit einer Fleecedecke

Damit der Durchreisende bei den kühlen Temperaturen nicht weiter frieren musste, händigten ihm die Beamten zunächst eine Fleecedecke aus dem Streifenwagen aus. Darin konnte sich der Mann wärmen, bis ein Mitarbeiter eines von einem Automobilclub beauftragten Unternehmens am Einsatzort eintraf.

Der Mitarbeiter konnte den Kleinbus schließlich öffnen und den 66-Jährigen aus seiner misslichen Lage befreien. Eine Überprüfung seiner Dokumente bestätigte nach Angaben der Polizei die Angaben des Mannes.

Polizei weist auf Regeln für das Übernachten hin

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Übernachten auf Parkplätzen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Eine Ausnahme kann demnach bestehen, wenn die Übernachtung der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient, um anschließend die Reise fortzusetzen.

Dabei muss das Fahrzeug dauerhaft abfahrbereit bleiben und andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden. Das Aufstellen von Campingmöbeln oder darüber hinausgehende Campingaktivitäten entsprechen laut Polizei nicht dieser Auslegung.