Winterdienst in Mainz – Wenn die Temperaturen fallen und sich die Stadt in ein winterliches Weiß hüllt, beginnt für die Stadtreinigung Mainz die arbeitsintensivste Zeit des Jahres. Schon in den frühen Morgenstunden sind die Teams unterwegs, um Straßen und ausgewählte Radwege nach einem festgelegten Prioritätenplan von Schnee und Eis zu befreien.
Stadtreinigung sorgt für freie Fahrbahnen – Bürger für sichere Gehwege
Während die Stadtreinigung für Straßen und bestimmte Radwege zuständig ist, liegen Gehwege und Bürgersteige in der Verantwortung der Grundstückseigentümer. Nach der gültigen Straßenreinigungssatzung sind sie verpflichtet, ihre angrenzenden Gehwege zu räumen und zu streuen – und so die Verkehrssicherheit für Fußgänger zu gewährleisten.
Räum- und Streupflicht im Überblick
Entlang der gesamten Grundstücksfront müssen Gehwege in einer Breite von mindestens 1,50 Metern geräumt werden. Ist der Gehweg schmaler, genügt ein Streifen von einem Meter.
In Straßen ohne Bürgersteig gilt: Ab einer Fahrbahnbreite von 5,50 Metern ist ein 1,50 Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze freizuhalten. Bei engeren Straßen reicht ein Meter. Auch Flächen vor Parkplätzen, Pflanzstreifen oder Haltestellen gehören dazu.
Schnee, der über Nacht gefallen ist, muss werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr beseitigt sein. Die Räum- und Streupflicht gilt werktags von 7.00 bis 21.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall kann mehrmaliges Räumen am Tag erforderlich sein.
Kein Salz auf Gehwegen erlaubt
In Mainz ist der Einsatz von Streusalz oder anderen auftauenden Mitteln verboten. Die Verwendung solcher Mittel auf öffentlichen Wegen gilt als Ordnungswidrigkeit nach § 7 Absatz 1 des Straßenreinigungsgesetzes.
Erlaubt sind ausschließlich abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt, Lava oder Granulat. Diese Materialien verhindern zuverlässig das Ausrutschen auf glatten Flächen, sind umweltfreundlicher und können nach dem Aufkehren erneut verwendet werden. Bei Fragen zur Winterdienstpflicht steht die Abfallberatung der Stadt Mainz unter der Telefonnummer 06131 12 34 56 zur Verfügung.


