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Bei einer routinemäßigen Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen und Munition eines Sportschützen durch Mitarbeiter der Waffenbehörde des Standes-, Rechts- und Ordnungsamtes im Ortsteil Mainz-Finthen wurden massive Verstöße gegen waffen- und sprengstoffrechtliche Vorschriften festgestellt.

Die 25 Waffen – welche die Person besitzen durfte – und schätzungsweise 150.000 bis 200.000 Schuss Munition in verschiedensten Kalibern wurden dabei zu großen Teilen entgegen waffenrechtlicher Vorschriften nicht ordnungsgemäß aufbewahrt.
Zudem wurde im Rahmen der Überprüfung festgestellt, dass die Person darüber hinaus im Besitz von mehreren Waffen und Waffenteilen war, für die keine Besitzerlaubnis vorlag.

Laser-Zielpunktmarkierung auf Pistole

Erwähnenswert hierbei ist insbesondere ein Laser zur Zielpunktmarkierung, welcher an einer Pistole angebracht war und bei dem es sich um einen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand handelt, der weder von Sportschützen noch Jägern vorgehalten werden darf.

Auch so genanntes „Treibladungspulver“ (Schießpulver), welches die Person zwar auf Grund der Erlaubnis zur Herstellung von Munition in geringen Mengen zum Eigenbedarf rechtmäßig besaß, wurde nicht ordnungsgemäß verwahrt.

Vom Kriminaldauerdienst unterstützt

Die Waffen, Munition und das Treibladungspulver wurden daher durch die Waffenbehörde und die Polizei sichergestellt und entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Der sich aus der Kontrolle ergebende Einsatz erfolgte am Abend des 19. März bis in die frühen Morgenstunden des folgenden Tages. Die Mitarbeiter der Waffenbehörde wurden von Kräften des Zentralen Vollzugs- und Ermittlungsdienstes des Standes-, Rechts- und Ordnungsamtes sowie des Kriminaldauerdienstes der Polizei Mainz unterstützt.