Auch zum Jahreswechsel 2025/2026 ruft die Landeshauptstadt Mainz wieder dazu auf, rund um das Tierheim sowie die Anlagen des Zoos Mainz – den Wildpark Gonsenheim und die Gehege im Stadtpark – auf das Zünden von Feuerwerkskörpern zu verzichten. Die Informationskampagne aus dem Jahr 2024 wird aufgrund ihres großen Erfolgs unverändert fortgeführt. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung der Stadt hervor.
Kampagne zeigt Wirkung – Tiere geschützt
Die im vergangenen Jahr gestartete Aufklärungsoffensive hatte das Ziel, Anwohnerinnen und Anwohner für die Belastung der Tiere durch Feuerwerkslärm zu sensibilisieren. Durch Plakate, Banner, Flyer, Pressearbeit und eine intensive Social-Media-Kampagne appellierte die Stadt an mehr Rücksicht. Laut Oberbürgermeister Nino Haase zeigte die Aktion deutliche Wirkung, denn die Silvesternacht rund um Tierheim und Wildpark verlief deutlich ruhiger und damit tierfreundlicher.
Tiere machen auf ihre Situation aufmerksam
Auch dieses Jahr treten mehrere tierische „Botschafter“ erneut in Erscheinung: Das Helle Großsilber-Kaninchen Karla, Ziegenbock „Der kleine Mann“ und Papagei Rico stehen für den Wildpark, während Hund Grigore und Taube Hedwig das Tierheim vertreten. Sogar Kater Toulouse, inzwischen vermittelt und in seinem neuen Zuhause angekommen, bittet weiterhin symbolisch um Rücksichtnahme. Die Kampagne erinnert zudem daran, dass auch Wildtiere betroffen sind – etwa Igel, die aus dem Winterschlaf aufschrecken, oder Vögel, die durch Feuerwerkskörper verletzt werden können.
Öffentlichkeitsarbeit in Mainz läuft bereits
Plakate und Flyer werden aktuell wieder im Stadtgebiet verteilt, Banner sind an bekannten Stellen sichtbar. Kurz vor Weihnachten erscheinen Hinweise auf Litfaßsäulen, und zum Jahresende wird auch der LED GIANT am Alicenplatz die Kampagnenmotive zeigen.
Keine Rechtsgrundlage für Feuerwerksverbot
Obwohl die Stadt große Rücksichtnahme fordert, bleibt ein generelles Böllerverbot rechtlich weiterhin ausgeschlossen. Das Sprengstoffgesetz lässt Verbote aus Gründen des Tierschutzes nicht zu. Ordnungsdezernentin Manuela Matz betont jedoch die Wichtigkeit freiwilliger Rücksichtnahme und bittet erneut eindringlich darum, im Umfeld von Tierheim, Wildpark und Stadtpark auf Feuerwerk zu verzichten.
Abbrennzeiten unbedingt beachten
Zugelassen ist Feuerwerk der Kategorie 2 ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar. Wer außerhalb dieser Zeiten Pyrotechnik zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann.
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