Politik Nachrichten: Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat den offiziellen Termin für die kommende Landtagswahl festgelegt. Am Sonntag, den 22. März 2026, sind die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes aufgerufen, ihre Stimme zur Wahl des 19. Landtags abzugeben.
Klarheit für alle Beteiligten
betonte die Bedeutung der frühzeitigen Terminveröffentlichung: „Mit der Festlegung des Wahltermins schaffen wir Klarheit für alle Beteiligten.“ Der gewählte Termin erfülle alle verfassungsrechtlichen Anforderungen und sei organisatorisch sinnvoll, da er außerhalb der Osterferien liege. Zudem erlaube er eine fristgerechte Konstituierung des neuen Landtags.
Verfassungsrechtliche Vorgaben eingehalten
Nach den Vorschriften der Landesverfassung muss die Wahl frühestens 57 und spätestens 60 Monate nach Beginn der laufenden Wahlperiode erfolgen. Die aktuelle Legislaturperiode begann am 18. Mai 2021. Der festgelegte Wahltermin am 22. März 2026 wurde in enger Abstimmung mit dem Landeswahlleiter bestimmt.
Keine gemeinsame Wahl mit Baden-Württemberg
Traditionell finden die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg am gleichen Tag statt, doch 2026 wird eine Ausnahme gemacht. Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen und der Feiertagskonstellation war eine gemeinsame Wahl nicht möglich. In Baden-Württemberg wird bereits am 8. März 2026 gewählt. Ein zentraler Grund für die Trennung der Wahltage liegt in den abweichenden Fristen zur Zulassung der Wahlvorschläge. Während in Rheinland-Pfalz diese am 67. Tag vor der Wahl erfolgen muss, ist dies in Baden-Württemberg erst am 58. Tag der Fall. Hätte Rheinland-Pfalz den 8. März 2026 gewählt, wäre die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge auf den 31. Dezember 2025 gefallen – ein gesetzlich festgelegter Stichtag, der in die Weihnachts- und Neujahrszeit fällt.
Organisatorische Erleichterung für die Kommunen
erklärte weiter: „Trotz intensiver Abstimmungen konnte für 2026 kein gemeinsamer Wahltag mit Baden-Württemberg gefunden werden. Mit dem 22. März 2026 haben wir jedoch einen gut geeigneten Termin festgelegt, der einen geordneten Wahlablauf sicherstellt und die Kommunalverwaltungen entlastet.“ Insbesondere das frühzeitige Einreichen der Wahlvorschläge werde damit nicht durch die Feiertage zum Jahreswechsel erschwert. Die Wahl zum rheinland-pfälzischen Landtag bleibt somit ein eigenständiges Ereignis im politischen Kalender des Bundeslandes und wird die politische Weichenstellung für die kommenden Jahre bestimmen.
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