Am frühen Morgen des 21. November 2024, gegen 02:00 Uhr, wurde auf der Peter-Altmeier-Allee in Mainz ein 22-jähriger Autofahrer von einer Streife der Polizeiinspektion Mainz 1 gestoppt. Die Beamten führten eine Routine-Verkehrskontrolle durch, bei der der Fahrzeugführer zunächst nur die Fahrzeugdokumente, nicht jedoch seine Ausweispapiere vorlegen konnte. Der Verdacht der Polizisten wurde geweckt, als der Mann auffallend nervös reagierte und widersprüchliche Angaben machte.
Versuch, die Identität zu verschleiern
Auf Nachfrage behauptete der 22-Jährige, der Pkw gehöre seinem Bruder, und gab an, dass seine persönlichen Ausweisdokumente kürzlich bei einem angeblichen Raubüberfall im Ausland gestohlen worden seien. Die Beamten hörten sich seine Erklärungen an, stellten jedoch schnell fest, dass die Angaben unzusammenhängend und wenig glaubwürdig wirkten. Je weiter die Kontrolle fortschritt, desto mehr verstrickte sich der Fahrer in widersprüchliche Aussagen. Schließlich gab er zu, dass die Geschichte um den Raub frei erfunden war.
Fahren ohne Führerschein
Nach seinem Geständnis stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht nur der tatsächliche Halter des Fahrzeugs war, sondern auch keinen Führerschein besaß. Die Beamten überprüften die Angaben durch eine polizeiliche Recherche, die bestätigte, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Damit stand fest, dass der Mann versucht hatte, seine Identität zu verschleiern, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen.
Strafrechtliche Konsequenzen
Gegen den 22-jährigen Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Polizei geht davon aus, dass der Mann durch seine falschen Angaben bewusst versucht hatte, die Beamten zu täuschen, um einer Anzeige zu entgehen. Die Polizeiinspektion Mainz 1 betont, dass solche Täuschungsversuche keinen Erfolg haben und die rechtlichen Konsequenzen dadurch oft nur verschärft werden. Der Fall wird nun von den zuständigen Behörden weiter bearbeitet.