Die Vogelgrippe hat nun auch eine weitere Vogelart erfasst: Bei einem Graugansküken, das am 21. März am Winterhafen in Mainz-Weisenau aufgefunden wurde, wurde die Krankheit festgestellt. Zuvor waren bereits Möwen von der Vogelgrippe betroffen, wie bereits berichtet wurde.

Weitere Fälle in den kommenden Wochen erwartet

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen geht davon aus, dass in den kommenden drei Wochen weitere Fälle auftreten werden, da die Zahl der empfänglichen Vogelarten in den Binnenhafenanlagen nach wie vor hoch ist. Aus diesem Grund wurden die bereits bestehenden Biosicherheitsvorkehrungen für einzelne Geflügelbestände in räumlicher Nähe zum Fundort bis zum 15. April 2023 verlängert.

Es ist dringend erforderlich, dass jeder Geflügelhalter verantwortungsbewusst handelt und seine Bestände mit einfachen, zumutbaren Biosicherheitsvorkehrungen vor einer Einschleppung der Geflügelpest schützt, sagt Dr. Markus Wacker, Leiter des Veterinäramts. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Wichtiger Hinweis des Veterinäramtes

Die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weist darauf hin, dass Geflügelhalter verpflichtet sind, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Puten, Wachteln oder Laufvögel vorab dem Veterinäramt (Kreisverwaltung) zu melden. Auch ein Register muss geführt werden, in dem Zu- und Abgänge mit Name und Anschrift des vorigen sowie zukünftigen Besitzers mit Datum und Geflügelart eingetragen werden müssen.

Um die Geflügelpest zu verhindern, darf Geflügel nur dort gefüttert werden, wo Wildvögel das Futter nicht erreichen können

Geflügel darf auch nicht mit Wasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und andere Gegenstände, die mit Geflügel in Kontakt kommen können, müssen zudem geschützt aufbewahrt werden. Es muss sofort eine Tierarztpraxis informiert werden, um die Geflügelpest auszuschließen, wenn in einem Bestand mit bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere sterben oder wenn in einem Bestand mit mehr als 100 Tieren mehr als zwei Prozent der Tiere sterben oder die Legeleistung deutlich abfällt.

Die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen nimmt weiterhin Meldungen über tot oder offensichtlich krank aufgefundene Wildgänse, Schwäne, Möwen, Wildenten und Greifvögel entgegen. Meldungen können telefonisch unter der Nummer 06131/693 334 102 zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung oder per Email an veterinaeramt@mainz-bingen.de erfolgen. Meldungen über Funde außerhalb der Dienstzeiten sowie an Wochenenden

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