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Nachrichten Mainz

| Oberbürgermeister Michael Ebling sagte zu den Maßnahmen: „Wir müssen alles tun, was in unserer Macht steht, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Menschen zu schützen. Das ist der Auftrag an Bund, Land und Stadt und an jede und jeden Einzelnen persönlich. Dafür sind diese Einschränkungen nötig und dafür ist Selbstbeschränkung nötig. Halten Sie Abstand, aber seien sie weiter füreinander da.“


Um Zusammenkünfte weiter zu reduzieren, sollen die meisten städtischen Gremiensitzungen entfallen. So hat Oberbürgermeister Michael Ebling den Ortsvorsteherinnen und Ortvorstehern empfohlen, die Sitzungen der Ortsbeiräte bis auf Weiteres auszusetzen. Dieser Empfehlung wollen alle Ortvorsteherinnen und Ortsvorsteher folgen.

Stadtratsitzung am 25. März soll stattfinden

Die für den 25. März vorgesehene Sitzung des Stadtrates soll stattfinden, allerdings wird der Oberbürgermeister den Fraktionen vorschlagen, die Sitzung deutlich zu verkleinern. Es sollen nicht alle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger an der Sitzung teilnehmen, Beschlussfähigkeit und Mehrheitsverhältnisse aber gewahrt bleiben. Die Tagesordnung soll auf das Nötigste beschränkt werden. Der Ältestenrat wird am morgigen Mittwoch über den Vorschlag des Oberbürgermeisters beraten.

Ausschusssitzungen sollen hingegen so weit möglich ganz entfallen. Bei Ausschüssen, die aus rechtlichen Gründen beispielsweise bei Vergaben tagen müssen, soll die Tagesordnung ebenfalls auf das Notwendigste beschränkt werden. Die Aufsichtsratssitzungen der städtischen Unternehmen sollen soweit möglich durch schriftliche Umlaufbeschlüsse ersetzt werden.

Verwaltungsgebäude für den Publikumsverkehr geschlossen

Wie bereits in der vergangenen Woche bekannt gegeben sind außerdem alle städtischen Verwaltungsgebäude für den Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden Fällen sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, Termine telefonisch oder per Mail zu vereinbaren. Die Stadt bittet darum, Besuche der Verwaltungsgebäude auf das Erforderliche zu beschränken und die Hygienevorschriften bei den Besuchen einzuhalten. Museen, Bibliotheken, Jugendzentren, das Stadtarchiv, das Peter-Cornelius-Konservatorium und die vhs sind ebenfalls für den Publikumsverkehr geschlossen.

Ergänzend zu den bisherigen Maßnahmen haben Bund und Land gestern zusätzliche Regeln beschlossen, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen. Sie werden in Form einer städtischen Allgemeinverfügung umgesetzt. Diese wird in einer Sonderausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.



Welche Geschäfte weiterhin geöffnet bleiben

  • Einzelhandel für Lebensmittel und Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Apotheken und Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Frisöre
  • Reinigungen und Waschsalons
  • Zeitungsverkauf
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
  • Großhandel

Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden.

Wochenmarkt findet weiterhin statt

Der Wochenmarkt, der der Bevölkerung zur Versorgung mit frischen Lebensmitteln dient, findet weiterhin dienstags und freitags wie gewohnt statt.

Der Wochenmarkt am Samstag wird räumlich entzerrt und findet mit allen Ständen auf den Domplätzen, im Bereich des Höfchens und vor dem Gutenberg-Museum statt.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind:

• Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
• Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen
• Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle
• der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios
• alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, sofern sie nicht ausdrücklich als nicht geschlossen hier aufgezählt wurden
• Spielplätze.

Zu verbieten sind zudem Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich. Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen untersagt werden.