Oberbürgermeister Nino Haase plant den Aufbau einer Konzernrevision bei der Stadt Mainz. Als ersten Schritt wird er dem städtischen Revisionsamt die Aufgabe übertragen, künftig die Betätigung der Stadt innerhalb der städtischen Beteiligungen zu prüfen – auch im Hinblick auf neu zu gründende Gesellschaften.
Oberbürgermeister Haase:
„Die Struktur der städtischen Beteiligungen ist in den letzten Jahren komplexer geworden, zugleich ist die Erwartung der Bürgerinnen und Bürger an eine vorbildliche und nachvollziehbare Unternehmensführung gewachsen. Und auch die Anweisung der Kommunalaufsicht, die Informationsrechte der Gremien und Öffentlichkeit zu stärken, bedarf klarer Antworten. Die Einführung einer Konzernrevision ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und wird den Informationsfluss zu Mandatsträgern und Öffentlichkeit weiter verbessern.“
Zur Diskussion über den Verkauf der Zollhafen-Marina im Jahr 2021 und die Vorwürfe gegen die damals Verantwortlichen äußert sich Haase:
„Die rein strafrechtlichen Fragen hat die Staatsanwaltschaft im Juli mit Nein beantwortet. Die Marina-Gesellschaft und deren Infrastruktur sind vier Jahre zuvor für rund 1,5 Millionen Euro verkauft worden. Wie die Staatsanwaltschaft sehe ich keine Hinweise für einen finanziellen Schaden, der der Stadt entstanden ist und nehme die Marina als Aufwertung wahr. Nichtsdestotrotz sind solche geschäftlichen Transaktionen zwischen Gesellschaften und den dort aktuell oder zuvor handelnden Personen im Sinne der Compliance und der öffentlichen Wahrnehmung immer problematisch.
Für mich bedeutet dies, dass Geschäfte zwischen städtischen Unternehmen und ihren aktuellen oder ehemaligen Managern künftig vermieden werden müssen. Sie dürfen allenfalls dann erfolgen, wenn dies eindeutig zum Vorteil der Stadt bzw. des stadtnahen Unternehmens geschieht, was zweifelsfrei belegt werden muss, z. B. durch eine öffentliche Ausschreibung oder durch eine externe Prüfung. Und zugleich muss ein solcher Vorgang frühzeitig, offen und transparent kommuniziert werden.
Alle Handlungen müssen dabei den Compliance-Richtlinien der Stadt entsprechen, auch um das positive Ansehen der Stadt und ihrer Unternehmen zu schützen. Eine höhere Sensibilität bei solchen Vorgängen muss allen damals Beteiligten und der Stadt die Lehre aus dem Marina-Verkauf sein.“
Mit der Einführung einer Konzernrevision nutzt Oberbürgermeister Haase die Möglichkeiten der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung. Darin heißt es:
„Der Bürgermeister kann dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen, insbesondere […] die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafter, Aktionär, Träger oder Mitglied in Gesellschaften oder anderen Vereinigungen des privaten Rechts oder in der Rechtsform der Anstalt oder der Körperschaft des öffentlichen Rechts“ (§ 112 Abs. 2 GemO RLP).
Aus der Gesellschafterstellung resultieren umfangreiche Auskunftsrechte bei den Beteiligungsgesellschaften, die dann im Rahmen von Prüfungen durch die Konzernrevision für die Stadt wahrgenommen werden sollen. Damit das Revisionsamt diese Aufgabe ausführen kann, wird der Oberbürgermeister dem Stadtrat einen Vorschlag für die notwendige personelle Ausstattung unterbreiten. Zur Finanzierung sollen die städtischen Beteiligungen herangezogen werden.
Als eine weitere Maßnahme zur Stärkung der Transparenz wurde dem Stadtrat anlässlich seiner Sitzung am 3. September 2025 mitgeteilt, dass die Beteiligungsberichte der Stadt Mainz bereits ab dem Berichtsjahr 2025 deutlich ausgeweitet werden. Ziel ist, dass die Vorgaben der Gemeindeordnung künftig vollständig eingehalten werden. Bei den Schritten der Umsetzung findet eine enge Abstimmung mit der Kommunalaufsicht statt.