Symbolbild Landgericht Mainz | Foto: Stefan Frerichs

Nachrichten Mainz:  Vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Mainz hat am Dienstag, 5. November 2025, der Prozess gegen einen 44-jährigen Mann begonnen, dem die Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung zur Last legt. Der Angeklagte soll im Juli 2023 in Alzey einen Busfahrer angegriffen und verletzt haben. Aufgrund von Hinweisen auf eine psychische Erkrankung wurde das Verfahren vom Amtsgericht Alzey an das Landgericht abgegeben.

Angriff in Linienbus am Obermarkt

Laut Anklage stieg der Beschuldigte im Juli 2023 an der Haltestelle Obermarkt in Alzey in einen Linienbus ein. Kurz nach dem Einstieg soll er den Busfahrer unvermittelt attackiert haben, indem er mit seinem Mobiltelefon nach ihm schlug. Der Busfahrer erlitt dabei eine Platzwunde an der Stirn. Anschließend habe der Angeklagte mehrfach gegen die Plexiglasscheibe zwischen Fahrer und Fahrgastraum geschlagen und getreten, bevor er den Bus wieder verließ. Der Busfahrer soll dem Mann gefolgt sein, sei dabei jedoch gestolpert und gestürzt. Der Angeklagte habe daraufhin den am Boden liegenden Fahrer ins Gesicht getreten, wodurch dieser eine schwere Prellung am Kinn erlitt.

Hinweise auf psychische Erkrankung – Angeklagter in Klinik untergebracht

Das Verfahren wurde zunächst am Amtsgericht Alzey eröffnet. Da sich während der Ermittlungen Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung des Angeklagten ergaben, wurde der Fall an das Landgericht Mainz abgegeben. Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus steht als mögliche Rechtsfolge im Raum. Der Angeklagte befindet sich derzeit vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung.

Mehrere Verhandlungstage angesetzt

Die Hauptverhandlung begann am 5. November 2025 um 9:30 Uhr im Saal 201 des Landgerichts Mainz. Fortsetzungstermine sind für den 18., 25. und 27. November 2025, jeweils um 9:30 Uhr, vorgesehen. Dabei soll unter anderem durch Gutachter und Zeugenaussagen geklärt werden, in welchem Zustand sich der Angeklagte zur Tatzeit befand und ob er schuldfähig war.

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