Am 16. September 2024 wurde das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mexico Lindo GmbH eröffnet. Das Amtsgericht Mainz ordnete um 17:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Firma an, die ihren Sitz in der Adolf-Kolping-Straße 17, 55116 Mainz, hat.

Amtsgericht Mainz

Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass Verfügungen der Mexico Lindo GmbH ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Hirner aus Mainz bestellt. Er übernimmt die Verwaltung des Unternehmensvermögens, um die Interessen der Gläubiger zu wahren. Rechtsanwalt Hirner ist erreichbar in der Stadthausstraße 6, 55116 Mainz, unter der Telefonnummer 06131/8889898 oder per E-Mail unter hirner@bcp-wiesbaden.de.

Des Weiteren wurden die Schuldner der Mexico Lindo GmbH durch das Gericht angewiesen, nur noch unter Berücksichtigung des Beschlusses Zahlungen zu leisten. Eine Missachtung dieses Beschlusses könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Interessierte Parteien können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz einsehen.

In Deutschland wächst die Zahl der Gastronomiebetriebe, die Insolvenz anmelden müssen, stetig an. Hohe Betriebskosten, steigende Energiepreise und ein spürbarer Rückgang der Kundenzahlen setzen vielen Restaurants und Cafés massiv zu.