Bei einer Streifenfahrt in Mainz-Marienborn fiel der Polizei ein vermeintlicher Mofa-Roller auf. Als die Mainzer Beamten in der Nähe des Fahrzeugs in der Mercedesstraße anhielten, bog der Fahrer plötzlich ab und flüchtete über einen Feldweg parallel zur Autobahn. Die Einsatzkräfte nahmen die Verfolgung auf und konnten den Roller kurze Zeit später stoppen und einer Verkehrskontrolle unterziehen.
Technische Manipulationen festgestellt
Bei der Überprüfung des Fahrzeugs stellten die Beamten erhebliche Mängel fest: Die Fahrgestellnummer war offenbar entfernt worden, und das angebrachte Versicherungskennzeichen war nicht ausgegeben. Nach ersten Ermittlungen war der Roller ursprünglich als Kleinkraftrad (KKR) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zugelassen.
Ein Rollenprüfstand ergab jedoch, dass der Roller bis zu 80 km/h erreicht. Damit liegt der Verdacht nahe, dass das Fahrzeug illegal getunt wurde. Durch die Veränderungen entspricht das KKR nicht mehr der ursprünglichen Zulassungsart, und für das Fahren wäre mindestens ein Motorradführerschein der Klasse A1 erforderlich.
Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis
Der 18-jährige Fahrer konnte keinen Motorradführerschein vorweisen. Er händigte lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung aus, deren Echtheit nun überprüft wird.
Der Fahrzeugschlüssel und die Prüfbescheinigung wurden von der Polizei sichergestellt. Die Weiterfahrt mit dem manipulierten Roller wurde dem jungen Mann untersagt; er schob das Fahrzeug anschließend nach Hause.
Strafverfahren eingeleitet
Die Polizei leitete mehrere Strafverfahren ein, unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit dem Kennzeichen.
Der 18-Jährige ist bereits mehrfach wegen ähnlicher Verstöße aufgefallen. Die Ermittlungen dauern an.


