Die MAINZER Datenfabrik GmbH, ansässig in der Taunusstraße 72, 55118 Mainz, hat offiziell ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Das Amtsgericht Mainz (Aktenzeichen: 280 IN 35/25) ordnete die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens an. Verfügungen des Unternehmens sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke aus Mainz bestellt. Er ist unter der Adresse Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, erreichbar und kann über Telefon (06131/3270-400) oder E-Mail (mainz@hezel-hancke.de) kontaktiert werden.
Folgen für Gläubiger und Vertragspartner
Alle Schuldner der MAINZER Datenfabrik GmbH wurden vom Gericht angewiesen, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnung zu leisten. Das bedeutet, dass Forderungen ausschließlich unter Zustimmung des Insolvenzverwalters beglichen werden dürfen.
Einsicht und Rechtsmittel
Der komplette Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz einsehbar. Zudem besteht für die Antragstellerin das Recht, gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einzulegen. Dies gilt auch für Gläubiger, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit des Gerichts gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 rügen möchten.
Die Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz, eingereicht werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung bzw. Zustellung der Entscheidung. Eine öffentliche Bekanntmachung setzt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung in Gang.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll eines Amtsgerichts erfolgen und muss vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigtem unterzeichnet sein. Sie sollte zudem eine Begründung enthalten.
Hier gibt es weitere Insolvenzmeldungen
Am 25. Februar wurde bereits ein Insolvenzantrag eines IT-Dienstleisters aus Mainz gestellt.