Insolvenz Symbolbild
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Insolvenz Mainz: Die 4 Rivers GmbH mit Sitz in der Großen Bleiche 15, 55116 Mainz, hat einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Mainz (Aktenzeichen HRB 49394) ordnete daraufhin am 25. Februar 2025 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens an.

Geschäftsführer Johann B. aus 55124 Mainz, ist damit in seinen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt. Künftige Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Mainzer Rechtsanwalt Michael Hirner bestellt. Er ist unter der Adresse Stadthausstraße 6, 55116 Mainz, sowie telefonisch unter 06131/8889898 und per E-Mail (hirner@bcp-wiesbaden.de) erreichbar.

Gegenstand des Unternehmens 4 Rivers GmbH

Der Handel mit Software, Entwicklung von Software, und damit verbundene Dienstleistungen jeglicher Art, wie z.B. Konzeption, Installation, Konfiguration, Betrieb, Schulungen, Publikation von Informationsmaterial sowie das Abhalten von Veranstaltungen wie Messen, Kongresse und Tagungen.

Folgen für Gläubiger und Vertragspartner

Die Gläubiger der 4 Rivers GmbH werden angewiesen, künftige Zahlungen und Leistungen nur noch unter Berücksichtigung des gerichtlichen Beschlusses vorzunehmen. Dieser kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz eingesehen werden.

Möglichkeiten des Widerspruchs gegen die Mainzer Insolvenz

Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung des Mainzer Gerichts kann von der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mittels sofortiger Beschwerde angefochten werden. Auch Gläubiger haben unter bestimmten Bedingungen das Recht, Beschwerde einzulegen, insbesondere wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts infrage stellen möchten.

Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Mainz in der Diether-von-Isenburg-Straße einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses. Falls die Zustellung öffentlich bekannt gemacht wurde, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Einreichung kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erfolgen. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang beim zuständigen Gericht.

Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und erklären, in welchem Umfang sie eingelegt wird. Eine Begründung wird empfohlen.

Auch über das Vermögen der MAINZER Datenfabrik GmbH wurde das Insolvenzverfahren eingeleitet.