Insolvenz Mainz: Über das Vermögen der Pflegedienst Gemeinsam GmbH mit Sitz in der Weberstraße 1, 55130 Mainz-Weisenau, ist das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet worden. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Mainz unter der Handelsregisternummer HRB 47247 eingetragen.
Informationen für Gläubiger der Pflegedienst Gemeinsam GmbH in Mainz-Weisenau
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch von der Kanzlei BGP Insolvenzverwalter, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, bestellt. Für Rückfragen und Forderungsanmeldungen ist die Kanzlei unter Tel. 06131/3337960 oder per E-Mail an mail@bgp-insol.de erreichbar.
Gläubiger aufgefordert, Forderungen bis 28. Juli 2025 anzumelden
Alle Gläubiger des Unternehmens sind aufgerufen, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO fristgerecht bis spätestens 28. Juli 2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind etwaige Sicherungsrechte an beweglichen Vermögenswerten oder Rechten der Schuldnerin umgehend mitzuteilen. Dies betrifft z. B. Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen oder Pfandrechte. Versäumte oder verzögerte Mitteilungen können zu Schadenersatzansprüchen führen.
Personen oder Unternehmen, die noch Verpflichtungen gegenüber der Pflegedienst Gemeinsam GmbH haben, werden ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht mehr an das Unternehmen selbst, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten. Dies ist gesetzlich in § 28 Abs. 3 InsO geregelt.
Gläubigerversammlung am 19. August in Mainz
Das Insolvenzgericht Mainz lädt zur Gläubigerversammlung ein, die am Dienstag, den 19. August 2025 um 14:00 Uhr im Saal 16, Gebäude A, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz stattfindet. Im Rahmen dieser Versammlung wird der Insolvenzverwalter über den aktuellen Stand des Verfahrens berichten und die angemeldeten Forderungen prüfen.
Zudem entscheiden die Gläubiger über:
- die endgültige Bestellung des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Fortführung oder mögliche Stilllegung des Unternehmens (§ 157 InsO),
- eine eventuelle Unternehmensveräußerung oder Fortführung im Rahmen eines Insolvenzplans (§ 159, § 160 InsO),
- sowie weitere relevante Maßnahmen zur Abwicklung der Insolvenzmasse.
Elektronische Kommunikation und Einsichtnahme
Gläubiger können Zustellungen auf elektronischem Weg empfangen, wenn sie ein sicheres elektronisches Postfach gemäß § 130a ZPO nutzen. Die Zustimmung zur elektronischen Übermittlung ist dem Insolvenzverwalter mitzuteilen.
Der vollständige Beschluss zur Insolvenzeröffnung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen die Entscheidung zur Insolvenzeröffnung kann innerhalb einer zweiwöchigen Frist ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde eingelegt werden. Beschwerdeberechtigt sind unter anderem die Schuldnerin, der Pensions-Sicherungsverein sowie Gläubiger mit berechtigtem Interesse. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Mainz einzureichen.
Die Löschung der öffentlichen Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 InsoBekV frühestens sechs Monate nach Abschluss oder Einstellung des Verfahrens.
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