Über das Vermögen der NEMIUS Group GmbH mit Sitz in der Mombacher Straße 52 in Mainz hat das Amtsgericht Mainz am 19. November 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird durch Geschäftsführer T. Schmitt vertreten.
Mit dem Beschluss sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Netzel aus Frankfurt am Main bestellt. Er ist unter der Adresse Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, telefonisch unter 069/370022-0 sowie per E-Mail unter s.netzel@brinkmann-partner.de erreichbar.
Das Gericht weist alle Schuldner der Gesellschaft darauf hin, bei künftigen Zahlungen und Leistungen den Beschluss zu beachten, wie es § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung vorsieht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittel
Die Antragstellerin kann gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger haben hierzu das Recht, sofern sie nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 eine fehlende internationale Zuständigkeit des Gerichts geltend machen möchten.
Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, läuft die Frist ab dem dritten Tag nach Veröffentlichung. Maßgeblich ist stets das jeweils frühere Ereignis.
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Mainz einzulegen – schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts, wobei der fristgerechte Eingang beim Amtsgericht Mainz entscheidend ist. Die Beschwerde muss unterschrieben sein und den angefochtenen Beschluss eindeutig bezeichnen. Wird die Entscheidung nur teilweise angefochten, ist der Umfang genau anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde ist vorgesehen.
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