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Symbolbild Bundespolizei

Nachrichten Mainz: In den vergangenen Tagen kam es im Mainzer Hauptbahnhof zu mehreren Polizeieinsätzen. Dabei wurden unter anderem ein 31-Jähriger wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vorübergehend festgenommen sowie zwei Männer aufgrund bestehender Haftbefehle in Gewahrsam genommen. Die Bundespolizei zeigte in allen Fällen entschlossenes und konsequentes Handeln.

31-jähriger leistet Widerstand

Am späten Abend des 15. Juli 2025 kam es im Mainzer Hauptbahnhof zu einem Polizeieinsatz: Gegen 23:30 Uhr bemerkte eine Streife der Bundespolizei eine lautstark streitende Vierergruppe. Während drei Personen nach einer Kontrolle den Bahnhof wieder verlassen durften, zeigte sich ein 31-jähriger Deutscher äußerst unkooperativ. Er verweigerte nicht nur die Angabe seiner Personalien, sondern auch die Herausgabe von Ausweisdokumenten. Bei der anschließenden Durchsuchung beleidigte er die Einsatzkräfte massiv. Die Identität des Mannes konnte schließlich über einen Ausweis in seiner Geldbörse festgestellt werden. Trotz eines ausgesprochenen Platzverweises blieb der Mann aggressiv. Deshalb legten ihm die Beamten Handschellen an. Beim Verlassen des Bahnhofs leistete der 31-Jährige zudem Widerstand. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er entlassen – ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ist eingeleitet worden. Verletzt wurde niemand.

55-Jähriger muss ins Gefängnis

Ebenfalls am 15. Juli, nur wenige Stunden zuvor, kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 55-jährigen Deutschen im Mainzer Hauptbahnhof. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt vorlag. Der Grund: Eine rechtskräftige Verurteilung wegen Körperverletzung. Die Strafe – 2.250 Euro oder ersatzweise 75 Tage Freiheitsentzug – konnte der Mann nicht begleichen. Infolgedessen wurde er in die Justizvollzugsanstalt Rohrbach eingeliefert.

39-Jähriger in Mainz festgenommen

Bereits am frühen Morgen des 12. Juli 2025 hatte die Bundespolizei im Hauptbahnhof Mainz zu tun. Gegen 03:00 Uhr überprüfte eine Streife die Personalien eines 39-jährigen Deutschen. Die Abfrage ergab gleich mehrere Treffer: Ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern lag wegen Beleidigung vor. Zudem bestand Aufenthaltsermittlungen des Landgerichts Frankenthal wegen räuberischer Erpressung sowie des Landgerichts Koblenz wegen Diebstahls. Auch in diesem Fall konnte der Betroffene die geforderte Geldstrafe in Höhe von 560 Euro nicht zahlen. Daher wurde er zur Verbüßung einer 18-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA Rohrbach überstellt.

Polizei zeigt konsequentes Handeln

Die jüngsten Vorfälle in Mainz zeigen deutlich: Die Bundespolizei kontrolliert konsequent und schreitet bei Verstößen entschlossen ein. Ob Platzverweis, Festnahme oder Haftvollzug – in allen drei Fällen wurde die Rechtslage konsequent durchgesetzt.

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