Briefwahl Mainz: Das städtische Briefwahlbüro im Erdgeschoss des Stadthauses Große Bleiche (Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz) öffnet ab Montag, 10. Februar 2025, für potentielle Briefwähler für die bevorstehende Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, seine Pforten.

Hinweis zum Verständnis: Eine frühere Öffnung des Briefwahlbüros Mainz wäre – trotz des Hintergrundes der bekannt knappen Terminsetzung der Bundestagswahl – nicht zielführend. Bundesweit liegen frühestens am Montag, 10. Februar, die ersten gedruckten Stimmzettel bei den Kommunen vor. Erst dann ist ein Versand der Unterlagen oder eine direkte Stimmabgabe im Briefwahlbüro überhaupt möglich.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bürger begann in Mainz bereits am 27. Januar per Post. Die Benachrichtigungen sollten bis spätestens 2. Februar 2025 zugegangen sein.

Besucher werden gebeten, den barrierefreien Zugang des Briefwahlbüros über die Große Bleiche zu nutzen. Der Eingang ist ausgeschildert.

Sollte ein Wahlberechtigter am 23. Februar 2025 seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben können, besteht für wahlberechtigte Mainzer Bürger schon jetzt die Möglichkeit, den Antrag an folgender Adresse abzugeben oder in den Briefkasten zu werfen:

Stadtverwaltung Mainz
Stadthaus Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Die Abgabe ist an der Pforte des Stadthauses (Große Bleiche 46 / Foyer im Erdgeschoss) möglich. Der Versand der Unterlagen beginnt jedoch erst am 10. Februar 2025.

Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen und Informationen bereits ab Montag, 3. Februar 2025, zu den aufgeführten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 06131 – 121500 erreichbar. Zudem besteht die Möglichkeit, per E-Mail unter briefwahlbuero@stadt.mainz.de in Kontakt zu treten.

Bei einer persönlichen Vorsprache muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden. Soll hingegen eine beauftragte Person die Briefwahlunterlagen abholen, muss der Wahlberechtigte eine schriftliche Vollmacht für die abholende Person ausstellen.
Der Beauftragte muss dem Briefwahlbüro zudem schriftlich versichern, dass er nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertritt.

Während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros ist auch die sofortige, persönliche Stimmabgabe möglich.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:

  • Montag und Mittwoch: 08:00 – 18:00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr

Zusätzliche Öffnungszeiten:

  • Freitag, 21. Februar 2025: 08:00 – 15:00 Uhr
  • Samstag, 22. Februar 2025: 09:00 – 12:00 Uhr (nur Bearbeitung von Ersatz verlorener Wahlscheine, keine Neubeantragungen möglich)

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, um 15:00 Uhr im Briefwahl-büro Mainz beantragt werden.

Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung (Attest erforderlich) kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen von einem Dritten mit Vollmacht noch am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, bis spätestens 15:00 Uhr im Briefwahlbüro beantragt und ausgestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die ausgefüllten Unterlagen am Wahl-Sonntag, 23. Februar 2025, bis spätestens 18:00 Uhr im Wahlbüro vorliegen müssen.
Daher wird dringend empfohlen, die Wahlunterlagen frühzeitig zu beantragen und rechtzeitig zurückzusenden.

Wichtiger Hinweis: Wähler, die per Briefwahl abstimmen, können ihre Briefwahlunterlagen nicht in ihrem Wahllokal abgeben. Sie müssen diese entweder an das Wahlbüro senden oder persönlich im Briefwahlbüro im Stadthaus Große Bleiche, Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1 (Erdgeschoss) abgeben.

Achtung: Briefwahlunterlagen, die postalisch an das Briefwahlbüro zurückgeschickt werden, benötigen keine Frankierung.

Sollten Mitbürger, die glauben, wahlberechtigt zu sein, bis zum 23. Februar 2025 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wird empfohlen, sich unter Telefon 06131-121500 den Stimmbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer zu erfragen.
Anschließend können die betroffenen Wahlberechtigten am Wahltag in ihrem Wahllokal unter Angabe der Wählerverzeichnis-Nummer und Vorlage eines amtlichen Ausweises ihre Stimme abgeben.