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Seit mehreren Tagen schaltet die Webseite online-wohngeld.de Werbeanzeigen im Raum Mainz auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram. Zusätzlich wurden Beiträge in regionalen Gruppen gepostet mit einem Beratungsangebot bzw. einem Wohngeldantrag. Die Seite erweckt den Anschein, dass Nutzer dort einen Wohngeldantrag stellen könnten. Doch Vorsicht ist geboten: Es handelt sich um einen Betrugsversuch.

Wohngeld jetzt beantragen

Unter dem Titel „Wohngeld jetzt online beantragen“ werden Verbraucher in die Irre geführt. Die Seite suggeriert, dass man dort bequem und einfach einen Antrag auf Wohngeld stellen könnte. Was jedoch nicht ausreichend kommuniziert wird: Der Antrag wird nicht an die zuständige Behörde weitergeleitet. Stattdessen erhalten die Nutzer eine Rechnung über 29,99 Euro, ohne dass ihr Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle ankommt.

Keine Weiterleitung an die Behörden

Betreiber der Website ist die SSS-Software Special Service GmbH, die die angeblichen Anträge an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) weiterleitet. Nach Angaben des Ministeriums sind dort bereits tausende Anträge per Post eingegangen. Das Problem: Das BMWSB ist nicht für die Bearbeitung dieser Anträge zuständig und wird sie daher nicht bearbeiten. Damit haben die betroffenen Personen de facto keinen Wohngeldantrag gestellt.

Verbraucherzentrale warnt vor online-wohngeld.de

Die Verbraucherzentrale warnt eindringlich vor der Nutzung der Seite online-wohngeld.de. Folgende Punkte sollten Verbraucher beachten:

  • Kein offizieller Antrag: Die Seite reicht keinen Wohngeldantrag bei einer zuständigen Behörde ein.
  • Irreführende Angaben: Die erstellten Anträge sollen laut Betreiber als „fristwahrende Erstanträge“ dienen. Die Verbraucherzentrale sieht das jedoch anders und zweifelt an der rechtlichen Wirksamkeit dieser Anträge.
  • Versteckte Kosten: Nutzer

    sehen bei normaler Bildschirmauflösung den Preis von 29,99 Euro nicht sofort. Durch den Klick auf den Button „Jetzt beantragen“ wird direkt zum Eingabeformular gescrollt, ohne den Preis in der Nähe des „kostenpflichtig bestellen“-Buttons zu nennen.

  • Unklare Leistungen: Die Website erklärt nicht klar, welche tatsächlichen Leistungen sie für die Nutzer erbringt.

Was tun, wenn man auf die Seite hereingefallen ist?

Wer bereits in die Falle getappt ist, sollte sofort handeln und einen offiziellen Wohngeldantrag bei der zuständigen Stelle in der Gemeinde stellen, um keine Zeit zu verlieren. Wohngeld wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.

Mögliche rechtliche Schritte

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat bereits reagiert und den Anbieter wegen unzureichender Informationen abgemahnt. Sollte der Betreiber nicht reagieren, könnte eine Unterlassungsklage folgen. Zudem prüft der vzbv die Möglichkeit einer Sammelklage, um betroffene Verbraucher finanziell zu entschädigen.

Verbraucher sollten wachsam bleiben und sich genau informieren, bevor sie persönliche Daten auf vermeintlich offiziellen Websites eingeben. Im Fall von online-wohngeld.de bleibt abzuwarten, welche rechtlichen Konsequenzen für den Betreiber folgen werden. Bis dahin gilt: Finger weg von online-wohngeld.de!