Mainz: Freispruch nach tödlicher Messerattacke

Landgericht Mainz fällt überraschendes Urteil

Amtsgericht Mainz | Foto: BYC-News

Nach monatelanger juristischer Auseinandersetzung hat das Landgericht Mainz den angeklagten 29-jährigen Mann im Fall der tödlichen Messerattacke im Hartenbergpark freigesprochen. Die Entscheidung folgt auf den Prozess um 38 Messerstiche, die im April dieses Jahres das Leben eines 39-jährigen Mannes kosteten.

38 Messerstiche nach Streit

Die Anklage hatte dem damals 29-Jährigen vorgeworfen, im April im Hartenbergpark einen zehn Jahre älteren Mann mit mindestens 38 Messerstichen in Kopf, Hals, Rumpf und Rücken getötet zu haben. Laut Anklage ereignete sich die Tat nach einem Streit zwischen zwei Gruppen. Der mutmaßliche Täter hatte angegeben, sein Gegenüber sei zuvor mit einer Eisenstange auf ihn und seine Begleiter losgegangen. In Todesangst habe er gehandelt und seine eigenen Erinnerungen an die Tat anschließend als lückenhaft bezeichnet.

Die Entscheidung des Gerichts: Freispruch

Trotz der Schwere der Tat entschied das Landgericht Mainz auf Freispruch. Nach Prüfung der Umstände und unter Einbezug der Aussagen kam das Gericht zu dem Schluss, dass eine Verurteilung nicht gerechtfertigt sei. Damit fällt der 29-Jährige – zumindest strafrechtlich – nicht länger unter dem Vorwurf des Totschlags.

Tat erreichte öffentliche Aufmerksamkeit in Mainz

Der Fall hatte in der Region erhebliche Aufmerksamkeit erregt. Nach früheren Berichten eskalierte im Hartenbergpark ein Konflikt zwischen zwei Gruppen, deren Mitglieder verschiedenen Nationen angehörten. Im Zuge der Vernehmungen schilderten Beteiligte, dass zunächst Alkohol konsumiert worden sei und ein verbaler Streit entstand, der schließlich in körperliche Auseinandersetzungen – mutmaßlich unter Einsatz von Metallstangen – mündete. Nach der Tat flüchtete der 29-Jährige vom Tatort. Die Polizei leitete eine umfangreiche Fahndung ein und suchte den Täter unter anderem mit Unterstützung eines Hubschraubers. Die Maßnahmen sorgten in den Stadtteilen Hartenberg, Münchfeld, Mombach und Gonsenheim für erhebliches Aufsehen, zumal der Hartenbergpark bis in die Mittagsstunden des folgenden Tages weiträumig abgesperrt blieb.

Prozessauftakt im Oktober 2025

Der Prozess begann Anfang Oktober 2025. Ursprünglich waren elf Verhandlungstage vorgesehen, um die Aussagen von Beteiligten und Zeugen zu hören und das Tatgeschehen juristisch aufzuarbeiten. Am Donnerstagmorgen, dem 27. November 2025, wurde schließlich das Urteil verkündet.

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