Insolvenz von Hechtsheimer Tischlerei eröffnet

Insolvenzbenachrichtigungen
Insolvenzbenachrichtigungen - Foto: BYC-News

Über das Vermögen der Informo GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin I. Skudiene, wurde am 30. Dezember 2025 um 8:20 Uhr das Insolvenzverfahren am Insolvenzgericht Mainz eröffnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister Mainz unter HRB 51048 eingetragen. Die Informo GmbH aus Mainz ist ein Handwerks‑ und Design‑Unternehmen, das sich auf maßgefertigte Möbel, Innenausbau und Innenarchitektur‑Projekte spezialisiert hat.

Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch von der BGP Insolvenzverwalter, Kaiserstraße 39, Mainz, bestellt. Kontakt: Tel. 06131/3337960, E-Mail: mail@bgp-insol.de.

Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dazu sind alle Unterlagen wie Rechnungen oder Verträge bis spätestens 27. Februar 2026 einzureichen. Gleichzeitig müssen Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin unverzüglich gemeldet werden, andernfalls droht Haftung für entstandene Schäden.

Personen oder Unternehmen, die der Informo GmbH gegenüber Zahlungsverpflichtungen haben, sollen ab sofort nicht mehr an das Unternehmen, sondern direkt an den Insolvenzverwalter leisten.

Gläubigerversammlung:

Am Montag, 30. März 2026, um 14:00 Uhr findet vor dem Insolvenzgericht Mainz, Saal 208, Gebäude A, Diether-von-Isenburg-Straße 55116 Mainz, eine Gläubigerversammlung statt. Dort wird der Insolvenzverwalter berichten und die angemeldeten Forderungen prüfen.

Zudem werden die Gläubiger über wichtige Punkte entscheiden, darunter:

  • Bestätigung oder Wechsel des Insolvenzverwalters

  • Einsetzung oder Besetzung eines Gläubigerausschusses

  • Entscheidungen zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit

  • Zwischenberichte und Verwertung der Insolvenzmasse

  • Unternehmensstilllegung oder Fortführung

  • Verkauf von Unternehmensanteilen oder Betriebsteilen

  • Aufnahme von Darlehen oder Rechtsstreitigkeiten mit erheblichem Wert

  • Eventuelle Eigenverwaltung oder Einstellung des Verfahrens

Die Versammlung dient damit sowohl der Information der Gläubiger als auch der Abstimmung über den weiteren Ablauf des Insolvenzverfahrens.

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