DSGVO-konformer Erwerb von B2B-Adressen: Ein Leitfaden für Unternehmen

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Der Erwerb von B2B-Adressen ist für viele Unternehmen ein effektives Mittel zur Neukundengewinnung und Geschäftsanbahnung. Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 sind jedoch die Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten deutlich gestiegen. Dieser Artikel beleuchtet, wie Unternehmen B2B-Adressen rechtssicher erwerben und nutzen können, ohne gegen die DSGVO zu verstoßen.​

Was regelt die DSGVO?

Die DSGVO zielt darauf ab, personenbezogene Daten natürlicher Personen innerhalb der EU zu schützen. Sie definiert klare Vorgaben für die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung solcher Daten. Obwohl die Verordnung primär den B2C-Bereich betrifft, sind auch im B2B-Sektor bestimmte Aspekte zu beachten, wenn man DSGVO-konform B2B Adressen kaufen möchte, insbesondere wenn es um personenbezogene Daten wie Namen oder E-Mail-Adressen von Ansprechpartnern geht.​

Erwerb von B2B-Adressen: Was ist erlaubt?

Der Handel mit Adressdaten ist grundsätzlich nicht verboten, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind:​

  1. Öffentlich zugängliche Quellen: Daten, die aus öffentlich einsehbaren Verzeichnissen stammen, dürfen in der Regel verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Handelsregister, Unternehmenswebsites oder Branchenverzeichnisse.​
  2. Berechtigtes Interesse: Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO kann die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Einwilligung zulässig sein, wenn ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen vorliegt und die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person nicht überwiegen. Direktmarketing wird in Erwägungsgrund 47 der DSGVO als mögliches berechtigtes Interesse genannt.​
  3. Zweckbindung und Transparenz: Unternehmen müssen klar kommunizieren, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden. Betroffene Personen sollten darüber informiert werden, dass ihre Daten für Werbezwecke genutzt werden.​

Werbemaßnahmen und ihre Zulässigkeit

Je nach Art der Kontaktaufnahme gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen:​

  • Postalische Werbung: Der Versand von Werbematerial per Post ist in der Regel zulässig, sofern die Daten rechtmäßig erhoben wurden und kein Widerspruch des Empfängers vorliegt.​
  • Telefonische Werbung: Im B2B-Bereich ist telefonische Kaltakquise unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Es muss jedoch eine mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen vorliegen, was bedeutet, dass ein sachliches Interesse des Unternehmens an dem Angebot vermutet werden kann.​
  • E-Mail-Werbung: Der Versand von Werbe-E-Mails ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers ist grundsätzlich unzulässig und kann Abmahnungen nach sich ziehen.​

Wichtige Hinweise für den Adresskauf

Beim Erwerb von B2B-Adressen sollten Unternehmen folgende Punkte beachten:​

  • Seriöse Anbieter wählen: Stellen Sie sicher, dass der Anbieter die Daten aus rechtmäßigen und transparenten Quellen bezieht und die DSGVO-Vorgaben einhält.​
  • Datenqualität prüfen: Achten Sie auf Aktualität und Genauigkeit der Daten, um Streuverluste zu minimieren und die Effizienz Ihrer Kampagnen zu steigern.​
  • Rechtliche Beratung einholen: Da die Rechtslage komplex ist und sich ändern kann, ist es ratsam, vor dem Einsatz gekaufter Adressen rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Risiken zu minimieren.​

Effektives Instrument im Direktmarketing

Der Kauf und die Nutzung von B2B-Adressen können auch im Zeitalter der DSGVO ein effektives Instrument im Direktmarketing sein, sofern die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Unternehmen sollten dabei stets auf Transparenz, Rechtmäßigkeit und den Schutz personenbezogener Daten achten, um sowohl rechtliche Sicherheit zu gewährleisten als auch das Vertrauen potenzieller Kunden nicht zu gefährden.