Lebensmittelwarnung / Rückruf
Lebensmittelwarnung / Rückruf

Immer wieder kommt es in Deutschland zu Rückrufen von Lebensmitteln – diesmal ist ein beliebter Snack betroffen. Die Snäcky Knabbergebäck GmbH ruft vorsorglich ein Produkt zurück wegen des Verdachts auf Fremdkörper in einzelnen Packungen. Verbraucher sollten das Produkt nicht mehr verzehren.

Verletzungsgefahr durch Kunststoffteilchen

Wie das Unternehmen mitteilt, könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen blaue, weiche Kunststoffteile befinden. Diese Fremdkörper seien teilweise von einer Teighülle umgeben.

Um mögliche gesundheitliche Risiken auszuschließen, rät Snäcky dringend vom Verzehr des betroffenen Artikels ab. Fremdkörper in Lebensmitteln können zu Verletzungen im Mund- und Rachenraum, Zahnschäden oder Magen-Darm-Beschwerden führen.

Welche Produkte sind betroffen?

Foto: Snäcky Knabbergebäck GmbH
  • ja! Party-Nüsse Paprika“
  • 200-Gramm Beutel
  • Mindesthaltbarkeitsdatum 17.04.2026
  • Chargennummer L0010110519

Die Angaben finden Verbraucher auf der Rückseite der Verpackung. Alle anderen Produkte und Mindesthaltbarkeitsdaten sind nicht Teil des Rückrufs.

Sofortige Maßnahmen durch den Hersteller

Die Snäcky Knabbergebäck GmbH hat nach eigenen Angaben umgehend reagiert und die betroffene Ware sofort aus dem Verkauf genommen. Damit will das Unternehmen sicherstellen, dass Verbraucher:innen bestmöglich geschützt sind.

Andere Artikel des Herstellers sowie Packungen mit abweichendem Mindesthaltbarkeitsdatum sind nicht betroffen und können bedenkenlos verzehrt werden.

Kundinnen und Kunden, die eine Packung mit den genannten Daten gekauft haben, können diese in ihren Einkaufsstätten zurückgeben. Dabei ist kein Kassenbon notwendig – der Kaufpreis wird in jedem Fall erstattet.