Spielplatz
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Nachrichten Mainz |

Die Landeshauptstadt Mainz öffnet ab diesem Sonntag auf Grundlage der fünften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz die städtischen Spielplätze. Im Laufe der nächsten Woche werden die bisher geltenden Absperrungen und Verbotsschilder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung entfernt. Eine Nutzung ist unter Einhaltung der vom Land vorgegebenen Verhaltensregeln (§ 4 (1) Satz 1 bis 3 der 5. CoBeLVO) jedoch schon ab Sonntag möglich.

§ 4 (1) Satz 1 bis 3 der 5. CoBeLVO: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil ist es erlaubt, sein Umgangsrecht
weiterhin auszuüben.