BYC Kurzmeldung
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Nachrichten Kurzmeldung | Gemäß der derzeit gültigen 8. Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz vom 25. Mai 2020 (8. CoBeLVO) und dem zu beachtenden Hygienekonzept für Floh- und Trödelmärkte ist die Ausrichtung solcher Märkte nicht länger verboten.

Dennoch hat die Landeshauptstadt Mainz entschieden, dass hinsichtlich wirtschaftlicher und organisatorischer Gründe die Durchführung des Krempelmarktes nicht tragbar ist.

Die folgenden Termine werden daher abgesagt:
Samstag, 6. und 27. Juni 2020,
Samstag, 4. und 18. Juli 2020 sowie
Samstag, 1. und 15. August 2020.

Inwiefern die Termine ab September wieder stattfinden können, wird gemäß der dann gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung geprüft und bekannt gegeben.