WhatsApp Image 2020 04 14 at 17.47.49 e1617745245983
WhatsApp Image 2020 04 14 at 17.47.49 e1617745245983

Nachrichten Bischofsheim | Die Gemeinde Bischofsheim teilt mit, dass die Anmeldungen für Sperrmüll in die Höhe geschnellt ist. Um die Abfuhr weiterhin sicherstellen zu können, bittet die Gemeindeverwaltung darum für den Mai nur in dringenden Fällen Sperrmüll anzumelden. Es sei wünschenswert, wenn sich die Anmeldungen für den Sperrmüll gleichmäßig über das ganze Jahr verteile. Es sollte jedoch niemand seinen Sperrmüll in der Landschaft entsorgen, statt ihn zum Abtransport anzumelden.


Was darf auf den Sperrmüll?

Grundsätzlich gilt, alles was nicht in die Mülltonne passt und als ausgedienter Haushaltsgegenstand zu erkennen ist, darf auf den Sperrmüll. Das gleiche gilt für Möbel, die in der Wohnung oder im Außenbereich standen. Außerdem müssen die Gegenstände von Hand verladen werden können.

Dazu gehören unter anderen:

  • Kinderwagen
  • Kleinmöbel
  • Schränke
  • Tische
  • Teppiche
  • Skier
  • Matratzen
  • Kinderautositze

Es kommt öfter vor, dass die Menschen die falschen Gegenstände im Sperrmüll entsorgen. Solange es sich dabei nicht um eine grobes Vergehen handelt, ist das aber nicht weiter schlimm. Trotzdem sollte man die Regelungen beachten, was auf keinen Fall in den Sperrmüll gehört, da ansonsten sogar Bußgelder drohen können.

Folge uns auf Facebook | Groß-Gerau Nachrichten

Diese Dinge dürfen nicht auf den Sperrmüll:

  • Baustellenabfälle, wie Zäune, Fenster und Türen, Bauschutt
  • Flüssigkeiten
  • Gewerbliche Abfälle werden nur in haushalsüblicher Menge mitgenommen
  • Elektronikgeräte gelten als Sondermüll
  • unbewegliche Gegenstände
  • Kleingeräte wie Schuhe, Kleidung, Spielsachen und Essgeschirr
  • Gefährliche Abfälle wie Altreifen, Leuchtstoffröhren und Kfz-Batterien
  • Gartenabfälle
  • Mineralische Abfälle wie Toiletten- oder Waschbecken und Natursteinplatten

Außerdem wird nichts mitgenommen, was in die Mülltonne passen würde oder das Entleeren behindert.