Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Bingen haben am Montag, den 24. August 2026, im Stadtgebiet zwei Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen gestoppt. Beide Kontrollen führten zu polizeilichen Maßnahmen, da bei den Fahrern der Verdacht auf den Einfluss von Betäubungsmitteln bestand.
Verdacht auf Drogenkonsum im Bereich des Fruchtmarktes
Der erste Vorfall ereignete sich gegen 15:00 Uhr im Bereich des Fruchtmarktes. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Bingen überprüften die Beamten einen 35-jährigen E-Scooter-Fahrer. Während der Überprüfung fielen den Einsatzkräften typische körperliche Anzeichen auf, die auf den Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten. Der Mann war in der Vergangenheit bereits wegen eines vergleichbaren Delikts polizeilich in Erscheinung getreten. Zur Beweissicherung veranlassten die Beamten die Entnahme einer Blutprobe auf der Dienststelle und untersagten dem 35-Jährigen die Weiterfahrt.
Fehlender Versicherungsschutz und positiver Schnelltest bei Sponsheim
Ein weiterer Fall folgte gegen 17:40 Uhr auf einem Wirtschaftsweg entlang der L400 im Stadtteil Bingen-Sponsheim. Dort stoppte die Streife einen 44-jährigen Mann auf einem E-Scooter. Zu Beginn der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass an dem Fahrzeug kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Einen Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung konnte der Fahrer vor Ort nicht vorlegen.
Im Verlauf des Gesprächs zeigten sich auch bei dem 44-Jährigen, der ebenfalls bereits polizeibekannt war, Symptome eines Betäubungsmittelkonsums. Ein absolvierter Drogenschnelltest schlug positiv auf die Substanz Amphetamin an. Auch in diesem Fall untersagten die Beamten die Weiterfahrt und ordneten eine Blutentnahme an. Beide Fahrer müssen sich nun in entsprechenden Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren verantworten.







