Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket will die Bundespolitik den rechtlichen Schutz von Frauen vor sexualisierter und häuslicher Gewalt grundlegend nachschärfen. Im Zentrum der aktuellen parlamentarischen Befassung steht eine Gesetzesänderung im Strafgesetzbuch, die den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Sexualstraftaten künftig mit höheren Mindeststrafen belegt.
Das Gesetzespaket von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig umfasst darüber hinaus Reformen beim Schutz vor digitaler Gewalt, Anpassungen beim Tatbestand des Mordes bei geschlechtsspezifischen Tötungsdelikten sowie Verschärfungen im Familien- und Zivilrecht.
Schließung von Strafbarkeitslücken bei K.-o.-Tropfen
Auslöser für die punktuelle Nachschärfung im Sexualstrafrecht war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Nach bisheriger Rechtsprechung subtrahierte die Verabreichung betäubender Substanzen in Getränken nicht zwangsläufig unter den Begriff des „gefährlichen Werkzeugs“ im Sinne des § 177 Strafgesetzbuch (StGB), was die Anwendung der erhöhten Mindeststrafe von fünf Jahren Haft erschwerte.
Durch die Neuregelung werden gefährliche Mittel künftig explizit im Tatbestand erfasst, um den Einsatz von K.-o.-Tropfen konsequent strafrechtlich zu ahnden. Zudem sieht ein vorliegender Referentenentwurf vor, den Tatbestand der sexuellen Belästigung zu erweitern, um auch nichtkörperliche, sexuell bestimmte Äußerungen oder Gesten besser zu erfassen, sofern diese geeignet sind, Betroffene einzuschüchtern oder zu bedrängen. Parallel dazu soll die Verjährungsfrist für Vergewaltigungen auf 20 Jahre angehoben werden.
Neuregelungen bei digitalen Delikten und Femiziden
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzespakets liegt auf der Bekämpfung digitaler Gewaltformate. Geplante Strafvorschriften adressieren das heimliche Herstellen und Verbreiten intimer Bildaufnahmen, Identitätsmissbrauch sowie die Erstellung sogenannter Deepfakes. Zivilrechtlich sollen Betroffene zudem effektivere Instrumente an die Hand bekommen, um gegen digitale Nachstellungen und Hassrede vorzugehen.
Auch im Bereich der Kapitaldelikte kündigen sich strukturelle Änderungen an. Das Bundesjustizministerium erarbeitet derzeit eine Ergänzung des Mordparagrafen. Künftig soll gesetzlich klargestellt werden, dass Tötungsdelikte an Frauen aus geschlechtsspezifischen Motiven, sogenannte Femizide, regelhaft als Tötung aus niedrigen Beweggründen einzustufen sind und somit zwingend die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Zivilrechtliche Konsequenzen und Vollzug in den Ländern
Neben den materiell-strafrechtlichen Verschärfungen beinhaltet das Paket operative Maßnahmen für den Opferschutz im Alltag, so sollen Gerichte bei Fällen häuslicher Gewalt künftig die Befugnis erhalten, Tätern das Tragen elektronischer Fußfesseln aufzuerlegen und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings anzuordnen. Im Familienrecht werden zudem Sonderregelungen geschaffen, die Opfern häuslicher Gewalt eine raschere Entlassung aus gemeinsamen Mietverträgen sowie beschleunigte Scheidungsverfahren ermöglichen.
Für die Justiz- und Polizeibehörden in Rheinland-Pfalz und Hessen bedeuten die Neuregelungen angepasste Prüf- und Vollzugsvorgaben.
Während Opferschutzorganisationen und Berufsverbände die rechtlichen Klarstellungen begrüßen, richten sich die Blicke der Länderministerien nun auf die konkrete Ausgestaltung des angekündigten Gesetzentwurfs für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht („Nur Ja heißt Ja“), das noch im Laufe des Jahres auf den Weg gebracht werden soll.








