Insolvenz Bischofsheim

Über das Vermögen der Thüne Hörakustik GmbH mit Sitz in Oppenheim, Sant‘ Ambrogio-Ring 31, wurde am 11. September 2025 um 09:00 Uhr vom Amtsgericht Mainz (HRB 49846) die vorläufige Verwaltung angeordnet. Geschäftsführer J. Thüne darf Verfügungen über das Unternehmensvermögen künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters treffen.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke aus Mainz bestellt. Gläubiger und Geschäftspartner des Unternehmens werden aufgefordert, Zahlungen und andere Leistungen künftig nur noch unter Beachtung des Beschlusses vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mainz eingesehen werden.

Rechtsmittel und Fristen

Die Thüne Hörakustik GmbH kann gegen den Beschluss sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger haben die Möglichkeit, im Rahmen der EU-Verordnung 2015/848 die internationale Zuständigkeit des Hauptinsolvenzverfahrens anzufechten. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Mainz einzureichen. Maßgeblich für die Frist ist entweder der Zustellungs- oder der Verkündungszeitpunkt; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts eingereicht werden. Sie muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigtem unterschrieben werden. Bei teilweiser Anfechtung ist der Umfang genau zu benennen.

Insolvenzverwalter:

Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke
Kaiserstraße 39, 55116 Mainz
Tel.: 06131/3270-400
Fax: 06131/3270-409
E-Mail: mainz@hezel-hancke.de

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