Insolvenzmeldung - Bild: BYC-News

Über das Vermögen der Kipperland GmbH mit Sitz in der Ottostraße 7 in Griesheim hat das Amtsgericht Darmstadt (HRB 101785) am 14. November 2025 um 11:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird von Alexandra Hatzilazarou (Bensheim) und Vasileios Chatzilazarou (Mainz) geführt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Rechtsanwalt Bidjan Payandeh von der Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H. in Darmstadt.

Einschränkungen für die Geschäftsführung

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzordnung dürfen Verfügungen der Geschäftsführung ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Zudem wurde Schuldnern des Unternehmens untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an die Kipperland GmbH zu leisten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Er ist außerdem befugt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten, das den Vorgaben eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2019 (Az. IX ZR 47/18) entspricht.

Behörden und Finanzinstitute müssen Auskunft erteilen

Finanzbehörden, Banken, Sparkassen, weitere Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt wurden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter sämtliche relevanten Auskünfte über bestehende Geschäftsbeziehungen der Kipperland GmbH zu erteilen. Soweit erforderlich, sind auch Abschriften zur Verfügung zu stellen.

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