Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist im Oktober 2025 erneut gestiegen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lag der Wert 6,5 Prozent höher als im Oktober 2024. Die tatsächliche wirtschaftliche Lage dürfte sich bereits früher verschlechtert haben, denn die Statistik berücksichtigt Anträge erst nach der ersten gerichtlichen Entscheidung – in vielen Fällen rund drei Monate nach Antragstellung.
Unternehmensinsolvenzen: deutlicher Anstieg im August
Für August 2025 meldeten die Amtsgerichte 1.979 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das entspricht einem Anstieg um 12,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Besonders auffällig ist die Entwicklung bei den Forderungen der Gläubiger: Sie summierten sich auf rund 5,4 Milliarden Euro, mehr als doppelt so viel wie im August 2024 (2,3 Milliarden Euro). Daten Statistisches Bundesamt
Verkehr und Lagerei am stärksten betroffen
Betrachtet man die Insolvenzhäufigkeit pro 10.000 Unternehmen, zeigen sich deutliche Branchenschwerpunkte.
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Verkehr und Lagerei: 10,1 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen – damit der am stärksten betroffene Wirtschaftsbereich.
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Baugewerbe: 8,9 Fälle je 10.000 Unternehmen.
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Gastgewerbe: 8,2 Fälle je 10.000 Unternehmen.
Diese Bereiche stehen seit Monaten unter besonderem wirtschaftlichen Druck, unter anderem durch hohe Kostenstrukturen, Fachkräftemangel und konjunkturelle Unsicherheiten.
Verbraucherinsolvenzen weiter im Aufwärtstrend
Auch Privatpersonen sind stärker betroffen: Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen stieg im August 2025 auf 6.132 Fälle, ein Plus von 8,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Einordnung der Daten
Die Insolvenzstatistik umfasst ausschließlich Verfahren, die tatsächlich über ein Insolvenzgericht abgewickelt werden. Unternehmensaufgaben aus anderen Gründen – etwa freiwillige Geschäftsaufgabe ohne insolvenzrechtlichen Hintergrund – werden nicht erfasst.
Die Angaben zu den Regelinsolvenzen für Oktober 2025 sind vorläufig und basieren auf aktuellen Veröffentlichungen der Amtsgerichte. Sie gelten als experimentelle Daten und können später revidiert werden.
Etwa 30 Prozent aller Insolvenzverfahren in Deutschland sind Regelinsolvenzverfahren. Dazu zählen Unternehmensinsolvenzen ebenso wie Verfahren von Selbstständigen, Gesellschaftern oder wirtschaftlich tätigen Privatpersonen.





