Über das Vermögen der ENSA GmbH mit Sitz in der Gustav-Mahler-Straße 6 in Mainz hat das Amtsgericht Mainz am 8. Januar 2025 um 10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 49733 eingetragen. Geschäftsführer ist M. Oruc.
Gegenstand der ENSA GmbH laut Handelsregister
Der Einbau von genormten Baufertigteilen in baulichen Anlagen, die Bau- und die Gebäudereinigung sowie der Abriss von Gebäuden. Ferner der Betrieb eines Feinkostladens in Form eines Imbisses. Dazu gehört auch der Ein- und Verkauf sowie der Im- und Export der notwendigen Gegenstände und Lebensmittel.
Mit dem Beschluss ordnete das Gericht an, dass Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch von der Kanzlei BGP Insolvenzverwalter, Kaiserstraße 39 in Mainz, bestellt.
Gläubiger und Schuldner der ENSA GmbH werden aufgefordert, Zahlungen und sonstige Leistungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen. Grundlage hierfür ist § 23 Absatz 1 Satz 3 der Insolvenzordnung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz eingesehen werden.
Rechtsmittel möglich
Gegen die Entscheidung kann die ENSA GmbH sofortige Beschwerde einlegen. Darüber hinaus steht dieses Rechtsmittel auch Gläubigern offen, sofern sie die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der EU-Verordnung 2015/848 rügen möchten.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Mainz einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Bekanntmachung öffentlich, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.

