Insolvenzbenachrichtigungen
Insolvenzbenachrichtigungen - Foto: BYC-News

Wiesbaden – Über das Vermögen der 5 W motion GmbH mit Sitz in der Wilhelmstraße 30, 65183 Wiesbaden, ist am 11. November 2025 um 9:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuständig ist das Amtsgericht Wiesbaden (HRB 29236).

Der Unternehmensgegenstand der 5 W motion GmbH umfasst die Erbringung von Kommunikations- und Produktionsdienstleistungen. Das Leistungsspektrum reichte von der Entwicklung kreativer Konzepte in den Bereichen Film, Foto, Funk, Simulation, Animation, Neue Medien, Events und Postproduktion bis hin zur umfassenden Umsetzung medienübergreifender Projekte. Ziel war es, durch ganzheitliche und medienunabhängige Kommunikationslösungen die Identität und Markenwirkung der Kundenunternehmen zu stärken.

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Fluck von der Kanzlei fluck | von römer | rechtsanwälte bestellt. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden, und ist erreichbar unter Telefon 0611-7329960 oder per E-Mail an info@fluck-vonroemer.de. Weitere Informationen sind auf der Website www.ra-fluck.de abrufbar.

Gläubiger müssen Forderungen bis zum 10. Februar 2026 anmelden

Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen nach § 38 InsO unter Beachtung von § 174 InsO bis spätestens 10. Februar 2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Zudem müssen Gläubiger dem Verwalter unverzüglich mitteilen, falls sie Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin geltend machen. Dabei sind der Gegenstand, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu benennen. Unterlassene oder verspätete Mitteilungen können Schadensersatzpflichten nach § 28 Abs. 2 InsO nach sich ziehen.

Personen, die noch Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten haben, sind verpflichtet, nicht mehr an die 5 W motion GmbH, sondern direkt an den Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 28 Abs. 3 InsO).

Schriftliches Verfahren und Prüfungstermin

Das Insolvenzverfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 Satz 1 InsO).
Der Prüfungstermin ist auf den 3. März 2026 festgesetzt.

Bis zu diesem Datum müssen beim Insolvenzgericht eingegangen sein:

  • Widersprüche gegen Forderungen,

  • Anträge zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

  • Anträge zur Einsetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
    sowie gegebenenfalls weitere Anträge zu Verfahrensfragen, etwa zur Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens, zur Verwertung der Insolvenzmasse oder zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters.

Einsicht in Insolvenztabelle

Die Insolvenztabelle und Anmeldungsunterlagen werden im ersten Drittel des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist (10. Februar 2026) und dem Prüfungstermin (3. März 2026) in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme durch Beteiligte ausgelegt.

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