BYC-NewsInsolvenzInsolvenzverfahren gegen WWS - Sicherheitsdienst GmbH eröffnet

Insolvenzverfahren gegen WWS – Sicherheitsdienst GmbH eröffnet

Amtsgericht Frankfurt am Main bestellt Verwalter – Verfügungsverbot für die Geschäftsführung ab sofort wirksam

Insolvenz im Main-Taunus-Kreis – Über das Vermögen der WWS – Sicherheitsdienst GmbH mit Sitz in Eschborn (Steinbacher Straße 8) wurde am 20. Februar 2026 um 16:03 Uhr offiziell das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Geschäfts-Nr.: 810 IN 1861/25 W-33-) begründet diesen Schritt mit der vorliegenden Zahlungsunfähigkeit sowie der Überschuldung der Gesellschaft. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Bewachungsaufgaben und von Arbeitssicherheitsberatungen mit Ausnahme von Rechtsberatungen.

Kontrolle geht auf Insolvenzverwalter über

Mit der Eröffnung des Verfahrens verliert der Geschäftsführer der WWS – Sicherheitsdienst GmbH, Peter Harald Wolfgang Michael Herrmann, die Verfügungsgewalt über das gegenwärtige und zukünftige Vermögen des Unternehmens. Diese Befugnisse wurden vollständig auf den bestellten Insolvenzverwalter übertragen. Hierbei handelt es sich um den erfahrenen Rechtsanwalt Arno Wolf aus Bad Homburg v. d. Höhe (Kanzlei Wolf & Collegen).

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Wichtige Hinweise für Schuldner und Gläubiger

Für alle Geschäftspartner der WWS – Sicherheitsdienst GmbH ergeben sich durch den Gerichtsbeschluss unmittelbare Konsequenzen:

  • Zahlungsverbot: Leistungen an das Unternehmen können ab sofort nicht mehr schuldbefreiend direkt an die GmbH erfolgen.

  • Haftungsrisiko: Wer dennoch direkt an die Schuldnerin leistet, ohne dass die Mittel zur Insolvenzmasse gelangen, läuft Gefahr, den Betrag ein zweites Mal an den Insolvenzverwalter zahlen zu müssen.

  • Forderungsanmeldung: Gläubiger sind nun aufgerufen, ihre Forderungen im Rahmen des Verfahrens beim Verwalter geltend zu machen.

Transparenz und Löschungsfristen

Das Gericht weist zudem auf die Modalitäten der Veröffentlichung hin. Gemäß der Insolvenzbekanntmachungsverordnung (InsoBekV) werden alle verfahrensrelevanten Informationen spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens aus den elektronischen Informationssystemen gelöscht. Dies dient sowohl der Transparenz während des Verfahrens als auch dem Schutz der Beteiligten nach Abschluss der rechtlichen Aufarbeitung der WWS – Sicherheitsdienst GmbH. Hier gibt es weitere Insolvenzverfahren aus der Rhein-Main-Region

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