StartBad KreuznachInsolvenz der TradeFit GmbH beim Amtsgericht Bad Kreuznach

Insolvenz der TradeFit GmbH beim Amtsgericht Bad Kreuznach

Amtsgericht Bad Kreuznach setzt Frist zur Forderungsanmeldung bis zum 28.07.2026 – Erster Berichtstermin im August terminiert

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat mit dem Beschluss unter der Geschäfts-Nummer 3 IN 48/26 am 01.06.2026 um 09:59 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TradeFit GmbH offiziell eröffnet. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Hauptstraße 22, 67829 Callbach und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach unter HRB 22123 eingetragen. Als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft fungiert der Geschäftsführer T. Schneider mit der Geschäftsanschrift Ziegelhütte 27, 67829 Callbach.

Gegenstand des Unternehmens laut Handelsregister: Der Onlinehandel und Fulfillment/Logistik, sowie die Herstellung und der Vertrieb von LED Streifen, Aluminiumprofilen, Gipsformteilen sowie Planung und Installation von energieeffizienten Systemen für Heizung, Strom und Licht.

Zur Insolvenzverwalterin wurde die erfahrene Fachanwältin für Insolvenzrecht, Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, aus der Kanzlei c/o Dr. Schiebe u. Coll. bestellt. Ihre Kanzleiräume befinden sich in der Dr. Karl-Aschoff-Straße 14, 55543 Bad Kreuznach. Für organisatorische Rückfragen und Kontaktaufnahmen ist die Verwalterin unter der Telefonnummer 0671/20278902-0 sowie per E-Mail unter badkreuznach@schiebe.de erreichbar.

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Wichtige Aufforderungen und Fristen für Gläubiger der TradeFit GmbH

Mit der Eröffnung des Verfahrens über die TradeFit GmbH sind für alle Gläubiger verbindliche Fristen in Kraft getreten:

  • Forderungsanmeldung: Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO müssen bis spätestens zum 28.07.2026 schriftlich und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin angemeldet werden.

  • Sicherungsrechte: Gläubiger, die Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin beanspruchen, sind verpflichtet, dies der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen. Dabei müssen der konkrete Gegenstand, die Art und der Entstehungsgrund des Rechts sowie die gesicherte Forderung exakt bezeichnet werden. Eine schuldhafte Verzögerung oder Unterlassung dieser Mitteilung führt zu einer Schadensersatzpflicht (§ 28 Abs. 2 InsO).

  • Leistungsverbot: Personen oder Institutionen, die noch Verpflichtungen oder offene Zahlungen gegenüber der TradeFit GmbH haben, dürfen ab sofort nicht mehr an das Unternehmen leisten. Entsprechende Zahlungen oder Leistungen sind ausschließlich an die Insolvenzverwalterin zu richten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Terminierung der Gläubigerversammlungen im August

Das Insolvenzgericht hat zudem zwei zentrale Gläubigerversammlungen für denselben Tag anberaumt. Diese finden am Dienstag, den 18.08.2026, um 14:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Bad Kreuznach (John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, Saal 2) statt.

In der ersten Versammlung (Berichtstermin) wird über wesentliche organisatorische und verfahrensleitende Aspekte entschieden. Dazu gehören die Beschlussfassung über die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO), die mögliche Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie der weitere Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) – etwa eine vorläufige Fortführung, eine Betriebsveräußerung oder eine Unternehmensstilllegung. Das Gericht weist darauf hin, dass bei Beschlussunfähigkeit der Versammlung die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Verwalterin als erteilt gilt. Parallel dazu findet im zweiten Termin die Prüfung der angemeldeten Forderungen statt. Eine gesonderte Benachrichtigung der Gläubiger nach erfolgreicher Feststellung ihrer Forderungen erfolgt nicht.

Insolvenz der TradeFit GmbH – Einsichtnahme und Hinweise zur Rechtsmittelbelehrung

Die vorgeschriebenen gesetzlichen Veröffentlichungen zu diesem Verfahren erfolgen fortlaufend im Internet über das zentrale Portal für Insolvenzbekanntmachungen. Der vollständige Eröffnungsbeschluss inklusive der detaillierten Rechtsmittelbelehrung kann von den beteiligten Parteien in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Gegen die Entscheidung der Eröffnung steht den gesetzlichen Vertretern der TradeFit GmbH sowie bestimmten Institutionen wie dem Pensions-Sicherungsverein oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung bzw. Zustellung beim Amtsgericht Bad Kreuznach eingereicht oder dort zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben werden.

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