StartWiesbadenInsolvenz der Flöter Steucap Wohninvest UG & Co. KG in Wiesbaden

Insolvenz der Flöter Steucap Wohninvest UG & Co. KG in Wiesbaden

Immobiliengesellschaft unterliegt gerichtlichen Verfügungsbeschränkungen – Beschluss unter Aktenzeichen 10 IN 226/26 erlassen

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Flöter Steucap Wohninvest UG & Co. KG hat das zuständige Insolvenzgericht des Amtsgerichts Wiesbaden am 30.06.2026 um 07:53 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Das Verfahren wird unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 10 IN 226/26 geführt. Das betroffene Unternehmen hat seine Geschäftsräume in der Frankfurter Straße 12, 65189 Wiesbaden und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Nummer HRA 11095 eingetragen. Als gesetzlicher Vertreter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH fungiert Eric Glatt. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die FST Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), ebenfalls ansässig in der Frankfurter Straße 12, 65189 Wiesbaden.

Durch den gerichtlichen Beschluss verliert die Gesellschaft die freie Verfügungsgewalt über ihre Vermögenswerte. Rechtliche Verfügungen der Flöter Steucap Wohninvest UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch dann rechtswirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter diesen ausdrücklich zustimmt.

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Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters der Flöter Steucap Wohninvest UG & Co. KG

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Insolvenzgericht den Rechtsanwalt Dr. jur. Eike Edo Happe bestellt. Er führt die vorläufige Verwaltung über die Kanzlei c/o Eckert Insolvenzrecht GbR mit Sitz in der Abraham-Lincoln-Straße 30, 65189 Wiesbaden. Für die Kontaktaufnahme und die Abstimmung stehen die Telefonnummer 0611 20 52 666, die Telefaxnummer 0611 36 07 618 sowie die E-Mail-Adresse Eckert-Wiesbaden@eckert.law zur Verfügung.

Im Zuge dieses Beschlusses werden alle Schuldner der Flöter Steucap Wohninvest UG & Co. KG (Drittschuldner) dringlich aufgefordert, ausstehende Zahlungen oder Leistungen nur noch unter strikter Beachtung der gerichtlichen Vorgaben zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Text des Beschlusses kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden eingesehen werden.

Regelungen zur Rechtsmittelbelehrung und Fristen

Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Darüber hinaus kann, wenn nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Die Beschwerde muss innerhalb einer gesetzlichen Notfrist von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden eingereicht oder bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden. Für die Fristwahrung ist der Eingang beim Amtsgericht Wiesbaden entscheidend. Die Frist beginnt mit der Zustellung beziehungsweise der Verkündung der Entscheidung. Im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung beginnt der Fristlauf, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage vergangen sind. Die Beschwerdeschrift muss unterzeichnet sein und die genaue Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die entsprechende Erklärung enthalten.

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