StartKreis Groß-GerauInsolvenz der Cro Transport GmbH aus Bischofsheim

Insolvenz der Cro Transport GmbH aus Bischofsheim

Amtsgericht Darmstadt ordnet schriftliches Verfahren an – Gläubiger bis Mitte Dezember zur Forderungsanmeldung aufgefordert

Über das Vermögen der Cro Transport GmbH mit Sitz in der Straße Mittelgewann 23 in 65474 Bischofsheim (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 101646) ist das finale Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der zuständige Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt erging am Montag, den 2. November 2026, punkt 14:00 Uhr unter dem Aktenzeichen 9 IN 297/26. Das Logistikunternehmen wird gerichtlich durch Geschäftsführer D. Leventic vertreten. Das Verfahren markiert die offizielle Phase im Prozess um die Insolvenz der Cro Transport GmbH.

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Bestellung des Insolvenzverwalters und Fristen für Gläubiger

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Hirner von der Kanzlei BCP aus Wiesbaden (Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden) bestellt. Gläubiger des Unternehmens werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen nach § 38 InsO unter Beachtung der gesetzlichen Formvorschriften bis spätestens zum 15. Dezember 2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Zudem sind Gläubiger verpflichtet, dem Verwalter unverzüglich etwaige Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin mitzuteilen. Wer diese Auskunft schuldhaft verzögert oder unterlässt, macht sich unter Umständen schadenersatzpflichtig. Personen oder Firmen, die noch Zahlungsverpflichtungen oder offene Verbindlichkeiten gegenüber der Cro Transport GmbH haben, dürfen ab sofort keine Zahlungen mehr an das Unternehmen selbst leisten, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter.

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Schriftliches Prüfungsverfahren im Januar 2027

Das Amtsgericht Darmstadt hat angeordnet, dass das gerichtliche Prüfungsverfahren im schriftlichen Wege durchgeführt wird. Als Stichtag, der dem regulären Prüfungstermin entspricht, wurde der 26. Januar 2027 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen allfällige Widersprüche gegen angemeldete Forderungen sowie Anträge bezüglich der Person des Verwalters, der Verwertung der Insolvenzmasse oder des weiteren Fortgangs des Unternehmens (wie etwa Schließung oder Fortführung) schriftlich beim Insolvenzgericht eingegangen sein.

Die Insolvenztabelle sowie die eingereichten Anmeldeunterlagen werden fristgerecht nach Ablauf der Anmeldefrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten ausgelegt. Gläubiger, deren Forderungen ohne Widerspruch festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung.