Gutscheinkarten im Supermarkt und beim Discounter werden oft als schnelles und praktisches Geschenk genutzt. Doch Vorsicht ist geboten: Der Kriminalpräventive Arbeitskreis der Stadt Ingelheim am Rhein warnt vor einer neuen Betrugsmasche.

Betrüger stauben das Guthaben ab – der Käufer geht leer aus

Betrüger stehlen Gutscheinkarten, kopieren den Barcode auf der Rückseite und kleben ihn auf die noch nicht aktivierten Karten, die in den Regalen der Geschäfte hängen. Greift ein Kunde nach einem solchen manipulierten Exemplar und bezahlt es an der Kasse, wird die gestohlene Karte aktiviert und nicht diejenige, die von dem ahnungslosen Käufer gerade erworben wurde. Hier passen Barcode und Gutscheinnummer mit dem Sicherheits-PIN nicht überein und die Karte ist somit wertlos. Die Ursprungskarte mit der nötigen PIN befindet sich ja im Besitz der Betrüger. Diese können die aktivierte Gutscheinkarte sofort einlösen und sich den Wert sichern, während der Kunde und der eventuell Beschenkte leer ausgehen.

Wirksamer Schutz vor Gutscheinbetrug kann wie folgt aussehen:

  • Die Gutscheinkarte vor dem Kauf genau prüfen und darauf achten, dass der Barcode unbeschädigt ist und keine Anzeichen von Manipulation aufweist.
  • Karte möglichst sofort aktivieren und verwenden, im Betrugsfall lässt sich der Code schnell sperren.
  • Kassenbeleg als Nachweis für den Kauf der Karte aufheben. Im Falle eines Betrugs kann dies helfen, die Transaktion zurückzuverfolgen und Ansprüche geltend zu machen.
  • Gutscheinkarten möglichst bei vertrauenswürdigen Online-Anbietern oder in Geschäften kaufen, in denen die Gutscheinkarten nicht unbeaufsichtigt im Verkaufsraum hängen.
  • Polizei informieren und Anbieter der Guthabenkarte in Kenntnis setzen.