Im Insolvenzantragsverfahren der MRI GmbH mit Sitz in Ingelheim, Am Großmarkt 10, ist am 4. September 2025 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet worden. Das Unternehmen wird vertreten durch Geschäftsführer R. Labod.
Die MRI GmbH war im Handel mit Baustoffen, Brennstoffen und Schüttgütern aller Art tätig. Außerdem umfasste das Geschäftsfeld die Entsorgung, das Recycling und die Verwertung von Abfallstoffen sowie den gewerblichen Güterkraftverkehr, einschließlich Containerdienst.
Insolvenzverwalter der MRI GmbH
Alle Verfügungen der MRI GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Bardo M. Sigwart aus Ingelheim, wirksam. Gläubiger werden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung dieses Beschlusses zu leisten.
Kontakt vorläufiger Insolvenzverwalter:
Bardo M. Sigwart, Ahornweg 12, 55218 Ingelheim
Telefon: 06132/88949 | Fax: 06132/896498 | E-Mail: info@sigwart-kollegen.de
Rechtsmittel:
Die Entscheidung kann von der Antragstellerin durch sofortige Beschwerde angefochten werden. Gläubiger können ebenfalls Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Verfahrens nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 prüfen lassen möchten.
Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Die Beschwerde muss beim Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts eingereicht werden. Sie muss den angefochtenen Beschluss eindeutig benennen und von der einreichenden Partei oder deren Vertreter unterzeichnet sein. Teilanfechtungen sind gesondert zu kennzeichnen. Eine Begründung der Beschwerde ist empfehlenswert.