StartÜberregionalHistorischer Bruch in Sachsen-Anhalt: AfD feiert Rekordsieg

Historischer Bruch in Sachsen-Anhalt: AfD feiert Rekordsieg

Ob das BSW in den Landtag einzieht, könnte entscheidend für die Mehrheitsverhältnisse werden.

Bei der heutigen Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat die AfD mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund ein historisches Rekordergebnis erzielt.

Laut den aktuellen Hochrechnungen kommt die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei auf 44,1 bis 44,5 Prozent der Stimmen. (Stand: 20:34)

Demgegenüber erlebt die CDU von Ministerpräsident Sven Schulze einen Absturz auf voraussichtlich 18,2 bis 18,5 Prozent, das schlechteste Ergebnis ihrer Geschichte im Land. Dahinter folgen Die Linke (9,3 %), die Grünen (8,8 %) und die SPD (8,4 %). Die FDP scheidet mit rund 2 Prozent aus. Eine Schlüsselrolle fällt dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zu, das exakt an der Fünf-Prozent-Hürde balanciert.

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Das Szenario der Alleinregierung in Sachsen-Anhalt

Das Schicksal der Regierungsbildung hängt direkt am Abschneiden des BSW:

BSW unter 5 %: Schafft das BSW den Sprung in den Landtag nicht, greift ggfs. die Sitzarithmetik zugunsten der AfD. Sie sichere sich damit knapp die absolute Mehrheit der Mandate im neu gewählten Parlament und könnte ohne Partner eine Alleinregierung bilden.

BSW über 5 %: Zieht das BSW in den Landtag ein, verfehlt die AfD die absolute Mehrheit knapp. Da jedoch alle demokratischen Parteien eine Koalition mit der AfD ablehnen, stünde Magdeburg vor einer präzedenzlosen verfassungsrechtlichen Zerreißprobe.

Die Verfassungsfalle: Artikel 65 und der 3. Wahlgang

Verfehlt die AfD die absolute Mehrheit, rückt Artikel 65 der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt in den Mittelpunkt. Dieser regelt die Wahl des Ministerpräsidenten in drei Etappen:

In den ersten beiden Wahlgängen benötigt ein Kandidat die absolute Mehrheit aller Abgeordneten. Kommt diese nicht zustande und lehnt der Landtag auch eine Selbstauflösung ab, folgt unverzüglich der dritte Wahlgang. Und hier greift ein entscheidendes Detail: Im dritten Wahlgang reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Gewählt ist, wer mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen auf sich vereint.

Genau an diesem Punkt entfaltet das BSW seine maximale Hebelwirkung und birgt Sprengkraft für das gesamte Parteiensystem:

Sollte das BSW im Landtag vertreten sein und kündigen seine Abgeordneten an, sich im dritten Wahlgang geschlossen der Stimme zu enthalten oder gar nicht erst abzustimmen, verringert sich die Zahl der gewerteten Ja- und Nein-Stimmen drastisch.

In dieser Konstellation würde der starken AfD-Fraktion (mit knapp 40 Sitzen) ihre geschlossene Stimmenzahl genügen, um ihren Kandidaten Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten zu wählen, selbst wenn CDU, SPD, Linke und Grüne geschlossen gegen ihn stimmen würden. Eine Enthaltung des BSW würde der AfD somit faktisch den Weg in die Staatskanzlei ebnen, ohne dass Wagenknechts Partei sie aktiv wählen müsste.

Blockade oder geschäftsführende Regierung?

Um ein solches Szenario zu verhindern, bliebe den übrigen Parteien nur ein Vierer-Bündnis aus CDU, SPD, Grünen und der Linken, ein politisches Notbündnis, das programmatisch kaum handlungsfähig wäre und den Beschlüssen der Bundes-CDU zur Unvereinbarkeit widerspricht.

Nutzen die Parteien das verfassungsrechtliche Schlupfloch und verweigern vorerst das Ansetzen eines ersten Wahlgangs, bliebe Sven Schulze (CDU) auf unbestimmte Zeit geschäftsführend im Amt, ein Zustand der politischen Versteinerung.

Es bleibt ein spannender Abend mit einem bisher ungewissen Ausgang.

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